Pallade Veneta - Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs

Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs


Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs
Kirchengericht entlässt verurteilten saarländischen Priester wegen Missbrauchs / Foto: Valentine CHAPUIS - AFP/Archiv

Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat einen verurteilten saarländischen Priester aus dem rheinland-pfälzischen Bistum Trier wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der frühere Pfarrer von Freisen im Saarland sei vom Kirchengericht des sexuellen Missbrauchs von fünf Menschen für schuldig befunden worden, teilte das Erzbistum am Donnerstag mit.

Textgröße ändern:

Das Kölner Kirchengericht bezog ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken aus dem Februar mit ein. Dieses hatte den Mann wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 1997 einen damals 14-Jährigen sexuell genötigt hatte.

Gegen den Mann wurde seit März 2018 ein kirchlicher Strafprozess geführt. Zuvor hatte schon das Bistum Trier eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Der Mann sei in allen Fällen schuldig gesprochen worden. Über die fünf Opfer hinaus erkenne das Bistum Trier weitere Menschen als Betroffene des sexuellen Missbrauchs an.

Ihre Fälle seien aus mehreren Gründen nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt worden. Teilweise hätten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgeschriebene Schulzeitalter überschritten. In anderen Fällen hätten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Anklageerhebung ergeben. Teilweise hätten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften für das kirchliche Verfahren zu lange gezogen.

"Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können", erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls seien Fehler passiert.

Das Urteil des Kölner Kirchengerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester kann Einspruch beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre einlegen.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Explosion in Haus nahe Akropolis in Athen: Ein Todesopfer aus Trümmern geborgen

Nach einer Explosion in einem Wohnhaus in der Altstadt von Athen haben Rettungskräfte eine Leiche aus dem Trümmern geborgen. Bei dem Todesopfer handelt es sich vermutlich um eine Touristin aus den USA, die gemeinsam mit ihrem Ehemann und einem weiteren Paar eine Ferienwohnung in dem Gebäude gemietet hatte, wie die griechische Nachrichtenagentur ANA am Samstag berichtete.

Polizei in Delmenhorst meldet einen Toten und einen Schwerverletzten

Im niedersächsischen Delmenhorst sind in der Nacht von Freitag auf Samstag zwei Männer schwer verletzt worden. Einer von ihnen starb auf dem Weg ins Krankenhaus, berichtete die Polizei am Samstagmorgen. In beiden Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet.

Papst Leo XIV. ruft zu würdevollem Umgang mit Migranten auf

Papst Leo XIV. hat am zweiten Tag seiner Frankreichreise zu einem würdevollen Umgang mit Migranten aufgerufen. Die Menschen sollten "jene sehen, die unsichtbar sind, und jene befreien, die durch die wirtschaftliche Lage in die Sklaverei gedrängt werden", sagte der Papst bei seinem Besuch einer Einrichtung für Migranten in Paris. Die Geschichte der Kirche und der Menschheit sei nicht von denen geschrieben, die den Eindruck erwecken, zu siegen, indem sie sich durchsetzen, sondern von denen, die sich um Frieden bemühen, Vertrauen schaffen und das Leben fördern, sagte der Papst im Haus Bakhita, das die Diözese Paris eingerichtet hat.

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Textgröße ändern: