Pallade Veneta - Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach

Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach


Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach
Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin körperlich verletzte und zwei Katzen zu Tode quälte, ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sprach den Mann wegen Körperverletzung in drei Fällen und Tierquälerei schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

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Die mitangeklagte Lebensgefährtin und Kindsmutter erhielt wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro. Sie soll die Taten mitbekommen haben, aber nicht eingeschritten sein. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Haft und für die Frau eine kurze Bewährungsstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Laut Anklage soll der 42-Jährige die beiden Katzen der Mitangeklagten gequält haben, offenbar weil er sich durch das Miauen gestört fühlte. Eines der Tiere soll er demnach im März 2021 zwischen elektrisch verstellbaren Sofalehnen eingeklemmt und mehrfach gequetscht haben. Er habe die Katzen dann durch wiederholtes Schlagen gegen die Wand getötet und schließlich im Hausmüll entsorgt, lautete der Anklagevorwurf weiter.

Der Prozess war zunächst zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach vorgesehen. Da als weiterer Vorwurf dann auch körperliche Angriffe gegen die Tochter der Mitangeklagten hinzukamen, ging das Verfahren an das Mönchengladbacher Landgericht. Laut der Anklage züchtigte der Mann 2021 mehrmals das damals dreijährige Mädchen.

Demnach soll er das Kind brutal am Oberarm gefasst, ins Kinderzimmer gezerrt und gewaltsam ins Bett geschleudert haben. Ein anderes Mal soll er das Mädchen im Schlafzimmer eingesperrt und dann die Tür so wütend eingetreten haben, dass die Türklinke gegen den Kopf des Kinds schlug.

Danach soll er das Mädchen mit großer Wucht in einen Schlafzimmerschrank geworfen haben. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen sowie Blutergüsse um beide Augen und verlor einen Zehennagel.

Auch habe der Angeklagte eine Zigarette oder einen ähnlichen Gegenstand auf dem Rücken des Mädchens ausgedrückt und damit eine Brandwunde verursacht. Das Kind musste nach dem letzten Vorfall mehrere Tage lang in einem Krankenhaus behandelt werden.

N.Tartaglione--PV

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