Pallade Veneta - EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten

EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten


EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten
EuGH: Behörden dürfen Beschäftigten Kopftuchtragen im Dienst verbieten / Foto: INDRANIL MUKHERJEE - AFP/Archiv

Behörden dürfen ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, sofern sie der Schaffung eines "vollständig neutralen Verwaltungsumfelds" diene sowie "allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal" angewandt werde, entschied das Gericht am Dienstag in Luxemburg. Bedingung sei zudem, dass sie sich auf das "absolut Notwendige" beschränke. (Az C-148/22)

Textgröße ändern:

Der EuGH entschied in einem Fall aus Belgien. Die Stadt Ans hatte einer muslimischen Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs bei ihrer Arbeit im öffentlichen Dienst verboten, wogegen die Frau vor dem Arbeitsgericht in Lüttich wegen Diskriminierung und Verletzung ihrer Religionsfreiheit klagte. Dieses legte den Fall dem EuGH vor, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter stellten klar, dass ein solches Verbot innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinn der Durchsetzung einer "Politik der strikten Neutralität" für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als "sachlich gerechtfertigt" gelte. Es seien allerdings auch andere Regeln gestattet. EU-Mitgliedsstaaten und ihre untergeordneten staatlichen Einheiten hätten generell einen "Wertungsspielraum" bei der Ausgestaltung der Neutralität im öffentlichen Dienst an den spezifischen Arbeitsplätzen.

So könne eine öffentliche Verwaltung das Verbot des sichtbaren Tragens von Zeichen religiöser Überzeugungen auch auf Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr beschränken oder diese generell für ihre Beschäftigten gestatten, betonte das Gericht. Entscheidend sei aus Sicht des EU-Rechts allerdings, dass das Ziel jeweils "in kohärenter und systematischer Weise" verfolgt werde und sich die getroffenen Maßnahmen "auf das absolut Notwendige" beschränken. Ob diese Anforderungen erfüllt seien, müssten die nationalen Gerichte prüfen.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: