Pallade Veneta - Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen

Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen


Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen
Privathochschule in Rheinland-Pfalz darf Studienvertrag nach Trinkgelage kündigen / Foto: JOEL SAGET - AFP/Archiv

Eine private Hochschule darf einem Studenten nach einem Alkoholexzess kündigen. Er habe schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Studienvertrag verstoßen, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Dienstag mit. Laut Vertrag müsse er alles unterlassen, was geeignet sei, das Ansehen der Hochschule zu beeinträchtigen. (Az.: 14 O 656/23)

Textgröße ändern:

Der Antragsteller war seit drei Semestern Student an der Hochschule. Im Rahmen einer Einführungswoche fand bei ihm in der Wohnung ein privates Trinkgelage statt, an dem auch Erstsemester teilnahmen. Die Party endete damit, dass ein Erstsemester völlig betrunken im Bad lag und ein weiterer stark alkoholisiert in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Im Vorfeld der Party hatte die Hochschule aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit allen Studierenden mitgeteilt, dass Trinkgelage zum Semesterstart unerwünscht seien und mit einer Kündigung des Studienvertrags bestraft werden könnten.

Die Hochschule kündigte dem Gastgeber des Trinkgelages fristlos und sprach ihm ein Hausverbot aus, weil er die Erstsemester psychisch erheblich unter Druck gesetzt habe, damit sie Alkohol tranken. Gegen diese Kündigung wehrte er sich gerichtlich.

Die Richter sahen die Kündigung aber als rechtmäßig an und wiesen seinen Antrag ab. Der Hochschule sei eine Fortsetzung des Studienvertrags nicht zumutbar, hieß es. Grundsätzlich müsse es zwar nicht zur Kündigung des Studienvertrags führen, wenn sich erwachsene Studierende in einer Privatwohnung betrinken - auch dann nicht, wenn der Abend eskaliert.

In diesem Fall sei der Student von der Hochschule den Erstsemestern als "Pate" zugeteilt gewesen. Damit habe er eine offizielle Position inne gehabt, die das Bild der Hochschule gegenüber neuen Studierenden präge. Zudem hatte die Hochschule aufgrund von Ereignissen aus der Vergangenheit ausdrücklich vor einem Trinkgelage gewarnt.

C.Conti--PV

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: