Pallade Veneta - Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben

Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben


Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben
Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Ein Rechtsextremer kann eine Gaststätte im sächsischen Torgau trotz möglicher Straftaten vorerst weiter betreiben. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Montag und gab damit einem Eilantrag des Betreibers statt. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden dürften. (6 B 55/23)

Textgröße ändern:

Der Antragsteller betreibt seit 2010 eine Schank- und Speisewirtschaft im Torgauer Ortsteil Staupitz. In seiner Gaststätte gab es zahlreiche Konzerte von als rechtsextremistisch eingestuften Musikgruppen. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden kam es dabei vielfach zu Straftaten wie zum Beispiel "Sieg-Heil"-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes.

Das Ordnungsamt des Landkreises Mittelsachsen untersagte dem Betreiber deshalb das Gaststättengewerbe. Einen dagegen gerichteten Eilantrag des Manns lehnte das Verwaltungsgericht ab. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte er nun Erfolg. Dem Gericht zufolge darf die Untersagung des Gaststättengewerbes einstweilen nicht vollzogen werden.

Ausschlaggebend dafür war demnach, dass die Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei den Konzerten, die dem Verfassungsschutz im Bund und in Sachsen vorliegen, zur Abwehr der in Rede stehenden Straftaten, konkret des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Volksverhetzung, nicht zulässig seien.

Verfassungsschutzbehörden hätten keine polizeilichen Befugnisse, dafür aber sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse mit niedrigen Eingriffsschwellen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Darüber hinaus liegen dem Gericht zufolge keine Gründe vor, die auf eine Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers hindeuten.

U.Paccione--PV

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: