Pallade Veneta - Abgetrennten Kopf in Bonner Innenstadt abgelegt: Hafturteil rechtskräftig

Abgetrennten Kopf in Bonner Innenstadt abgelegt: Hafturteil rechtskräftig


Abgetrennten Kopf in Bonner Innenstadt abgelegt: Hafturteil rechtskräftig
Abgetrennten Kopf in Bonner Innenstadt abgelegt: Hafturteil rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Anderthalb Jahre nach dem Fund eines abgetrennten menschlichen Kopfs in Bonn ist das Urteil gegen den Mann, der ihn dort ablegte, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe ein Urteil des Bonner Landgerichts. Dieses hatte den damals 39-Jährigen im Januar zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren wegen Störung der Totenruhe verurteilt. (Az. 2 StR 270/23)

Textgröße ändern:

Der Verstorbene und der Angeklagte waren miteinander befreundet. Sie waren außerdem beide obdachlos. Die Todesursache war Tuberkulose, wie eine Obduktion der Leiche ergab. Dem Landgericht zufolge trug der Angeklagte den abgetrennten Kopf des Toten im Juni 2022 in einer Tüte durch die Stadt bis vor das Gerichtsgebäude und legte ihn dort ab, so dass das Gesicht zur Straße gedreht war.

Dann sei er in der Nähe geblieben und habe beobachtet, wie Vorbeigehende reagierten. Ihm sei bewusst gewesen, dass viele Passanten dem Toten ins Gesicht und die weit geöffneten Augen schauen und außerdem das Innere des abgetrennten Halses sehen könnten, erklärte das Landgericht. Dadurch würden sie nachhaltig schockiert und in ihrem Pietätsgefühl verletzt.

Nicht bewiesen wurde, dass der Angeklagte selbst den Kopf vom Körper abgetrennt hatte. Die kopflose Leiche war am Rand eines öffentlichen Parks gefunden worden. Der 39-Jährige schwieg in der Verhandlung, weswegen auch seine Motivation unklar blieb. Sowohl der Angeklagte selbst als auch die Staatsanwaltschaft wehrten sich gegen das Bonner Urteil vor dem BGH.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten nun, dass sie keine Rechtsfehler gefunden hätten. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Landgericht von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten ausging. Außerdem habe es fehlerfrei erklärt, warum es nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen konnte, dass der Angeklagte selbst den Kopf abgetrennt habe.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, die am BGH die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnimmt, hatte das in der Verhandlung am Mittwochvormittag anders gesehen. Er argumentierte, dass das Landgericht die Voraussetzungen hier zu streng ausgelegt habe, und beantragte eine Neuverhandlung der Strafe.

Die Verteidigerin des 39-Jährigen forderte dagegen einen Freispruch. Ihr Mandant müsse seine Unschuld nicht beweisen, sagte sie. Die festgestellten Tatsachen reichten für eine Verurteilung wegen Störung der Totenruhe nicht aus. Beide Revisionen hatten nun aber keinen Erfolg.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: