Pallade Veneta - Gericht: Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst in NRW rechtskräftig

Gericht: Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst in NRW rechtskräftig


Gericht: Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst in NRW rechtskräftig
Gericht: Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst in NRW rechtskräftig

Ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren gegen einen Autofahrer wegen der Behinderung eines Rettungsdiensts ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm rechtskräftig. Der Angeklagte sei zu Recht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er die Rettung einer verletzten Radfahrerin verzögert habe, befand das OLG laut Mitteilung vom Dienstag. Der Mann hatte einem Rettungswagen in Ibbenbüren den Zugang zu einer Unfallstelle gleich zweimal versperrt.

Textgröße ändern:

Den Angaben zufolge hatte eine ältere Radfahrerin in Ibbenbüren am 24. September 2019 einen Unfall, bei dem sie sich eine stark blutende Kopfverletzung zuzog. Ein Ersthelfer hätte sein Auto auf der Fahrbahn abgestellt und die Polizei direkt gegenüber gehalten. Durch die Lücke konnte der Verkehr demnach weiterhin einspurig fließen.

Der Angeklagte habe sich der Unfallstelle kurz vor dem ihm entgegenkommenden Rettungswagen, der mit Blaulicht und eingeschalteter Sirene unterwegs war, genähert. Obwohl er die auf dem Boden liegende Verletzte gesehen habe, habe der Mann angehalten, um sich über das auf der Straße geparkte Auto des Ersthelfers zu beschweren. Dadurch habe er den Zugang für den Rettungsdienst versperrt und erst nach mehrfacher Aufforderung der Polizei freigegeben.

Danach habe er dem Rettungswagen ein zweites Mal den Weg versperrt, weil er seine Fahrertür öffnete. Insgesamt habe er die Ankunft des Rettungsdiensts somit um mindestens eine Minute verzögert. Dieses Verhalten habe das Amtsgericht zu Recht als eine dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gleichstehende Straftat bewertet, erklärte das OLG.

Auch die Strafe von 7150 Euro und ein viermonatiges Fahrverbot für den Mann bestätigte das Gericht, weil es eines "zusätzlichen Denkzettels" für den Mann bedürfe. Die Revision des Angeklagten wies das OLG damit zurück.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen

Bei einer behördlichen Waffenkontrolle hat ein Mann am Donnerstag in einem Wohnhaus im bayerischen Berngau in der Oberpfalz einen Mensch erschossen. Das männliche Opfer sei vor dem Haus geborgen worden, in dem sich der Verdächtige weiter verschanze, teilte die Polizei in Regensburg mit. Ein weiterer Mensch wurde nach früheren Polizeiangaben schwer verletzt.

Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert

Im bayerischen Berngau in der Oberpfalz sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse schwer verletzt worden. Nach einer dreistündigen unklaren Lage konnte der mutmaßliche Täter in einem Wohnhaus lokalisiert werden, wie die Polizei in Regensburg mitteilte. Das Wohnhaus wurde demnach von Polizisten umstellt.

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen

Die US-Todeskandidatin Christa Pike kann gut eine Woche nach ihrer fehlgeschlagenen Hinrichtung wieder gehen. Sie sei auf den Beinen und laufe in ihrem Krankenhauszimmer herum, sagte ihr Anwalt Stephen Ferrell am Donnerstag der BBC unter Berufung auf Kollegen, die mit Pike Kontakt hatten. Sie sei aber noch "etwas benommen" und vergesse gelegentlich, wohin sie eigentlich wolle.

Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Stromsaboteur Daniel V. einen neuen Haftbefehl erwirkt. Dieser ersetzt die alten Haftbefehle von Amtsgerichten, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. V. wurde dazu dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt.

Textgröße ändern: