Pallade Veneta - Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf

Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf


Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf
Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im Fall einer Frau, die von hinten auf ihren gefesselten Ehemann eingestochen haben soll, muss das Landgericht Halle neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte demnach gegen die Angeklagte Ende Mai eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. (Az. 6 StR 437/23)

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Es sah den Angaben zufolge als erwiesen an, dass die Frau im Dezember 2022 im Schlafzimmer ihren Mann an den Händen gefesselt hatte. Dieser habe bäuchlings auf dem Bett gelegen und sexuellen Kontakt erwartet, weswegen er sich demnach fesseln ließ. Die Frau habe dann seinen Rücken mit Öl eingerieben und plötzlich mit einem Messer auf ihn eingestochen.

So habe sie ihm 26 Stichverletzungen und drei Schnitte zugefügt. Ein Motiv dafür konnte das Landgericht nicht feststellen. Es ging davon aus, dass die Frau ihren Mann für tot hielt, sich wusch und umzog und das Messer in den Innenhof warf. Dann habe sie den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten.

Im Lauf des Telefonats habe der Mann aber plötzlich angefangen zu sprechen. Die Frau sei dennoch davon ausgegangen, dass er bald sterben würde, und habe keine Rettungsmaßnahmen ergriffen. Notfallsanitäter seien kurz darauf eingetroffen, der Mann habe im Krankenhaus gerettet werden können.

Das Landgericht verneinte, dass die Frau ihre Tat abgebrochen habe. Ein sogenannter Rücktritt kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass jemand nicht bestraft wird. Das Landgericht habe sich nicht genügend mit dem Notruf der Angeklagten befasst, erklärte der BGH. Wenn die Frau davon ausgegangen sei, dass sie alles für den Tod ihres Mannes getan habe, liege dann ein Rücktritt vor, wenn sie den Verlauf bewusst unterbreche - das Opfer also retten wolle.

Ihre Angaben beim Notruf seien teilweise unverständlich gewesen, zumal sie nur schlecht Deutsch spreche. Das Landgericht hätte dem BGH zufolge auch prüfen müssen, warum die Frau überhaupt die Rettungskräfte rief und um Hilfe für den Mann bat, wenn sie ihn bereits für tot gehalten habe.

L.Bufalini--PV

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