Pallade Veneta - Freie Wähler in Brandenburg scheitern mit Antrag gegen Entzug von Fraktionsstatus

Freie Wähler in Brandenburg scheitern mit Antrag gegen Entzug von Fraktionsstatus


Freie Wähler in Brandenburg scheitern mit Antrag gegen Entzug von Fraktionsstatus
Freie Wähler in Brandenburg scheitern mit Antrag gegen Entzug von Fraktionsstatus / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Freien Wähler im Brandenburger Landtag sind vor dem Landesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen den Verlust ihres Fraktionsstatus gescheitert. Das Gericht wies den gegen den Landtag sowie dessen Präsidentin Ulrike Liedtke (SPD) gerichteten Antrag nach Angaben vom Montag als "offensichtlich unbegründet" zurück. Es stehe schon ohne Hauptsacheverfahren fest, dass weder die ehemalige Fraktion der Freien Wähler noch Abgeordnete in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden seien. (Az. VfGBbg 16/23 EA)

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Die Freien Wähler im Brandenburger Landtag hatten ihren Fraktionsstatus Anfang November nach dem Übertritt ihres ehemaligen Abgeordneten Philip Zeschmann zur AfD verloren. Durch den Wechsel fiel die Zahl der Angeordneten der Freien Wähler unter die im brandenburgischen Fraktionsgesetz festgelegte Regelmindestgröße von fünf. Sie sind nun nur noch eine parlamentarische Gruppe mit weniger Einflussmöglichkeiten, zudem erhalten sie weniger Geld.

Da laut Fraktionsgesetz in bestimmten Konstellationen auch eine Fraktion mit nur vier Abgeordneten möglich ist, erfolgte die Statusaberkennung nach einer rechtlichen Prüfung der Landtagsleitung. Diese sah die Bedingungen zur Anwendung dieser Sonderregelung nicht als erfüllt an. Gedacht ist diese für Fälle, in denen eine Partei laut Wahlergebnis zwar auf fünf Prozent der Stimmen kommt, ihr im Landtag allerdings trotzdem nur vier Sitze zustehen.

Den in einem Organstreitverfahren eingebrachten Antrag der Freien Wähler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Entscheidung des Landtag wies das Verfassungsgericht in Potsdam mit Beschluss vom Freitag nun zurück. Zwar liege noch keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor, dies sei aber nicht erforderlich, betonte das Gericht. Alle damit zusammenhängenden Fragen seien "in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt".

Brandenburg war bis zum Übertritt Zeschmanns eines von drei Bundesländern, in denen die Freien Wähler in Fraktionsstärke im Landtag vertreten waren. Die beiden anderen Länder sind Bayern und Rheinland-Pfalz. In Bayern sind sie an der Regierung beteiligt. Die Freien Wähler gingen aus örtlichen und regionalen kommunalpolitischen Wählergemeinschaften hervor, die 2010 unter Bundeschef Hubert Aiwanger eine deutschlandweit agierende Partei gründeten.

Z.Ottaviano--PV

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