Pallade Veneta - Lange Haftstrafen in Revisionsprozess um in Wald misshandelten und getöteten Mann

Lange Haftstrafen in Revisionsprozess um in Wald misshandelten und getöteten Mann


Lange Haftstrafen in Revisionsprozess um in Wald misshandelten und getöteten Mann
Lange Haftstrafen in Revisionsprozess um in Wald misshandelten und getöteten Mann / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im Revisionsprozess um einen in einem Wald misshandelten und getöteten Mann hat das Landgericht Bonn zwei Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 33-Jähriger soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre und drei Monate in Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Ein 23-Jähriger erhielt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von sechs Jahren.

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Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass beide einen 46-Jährigen 2020 in einem Wald im Rhein-Sieg-Kreis misshandelt und getötet hatten. Seine Leiche verbrannten sie anschließend. Die drei kannten einander aus dem Drogen- und Obdachlosenmilieu. Es kam zu einem Streit, wobei der heute 33-Jährige dem Opfer mit einem schweren Ast auf den Kopf schlug.

Der heute 23-Jährige zertrümmerte dem Mann durch mehrere Schläge mit einer Schaufel das Gesicht. Anschließend erdrosselte er ihn mit einem Gürtel und verletzte ihn mit einer abgebrochenen Bierflasche und einem Holzstück. Die Leiche verscharrten beide anschließend in einem ausgetrockneten Bachlauf und zündeten sie an. Anfang August 2020 wurden die Überreste im Wald in Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis gefunden.

Bereits im März 2021 verurteilte das Landgericht Bonn den 23-Jährigen zu sechs Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags. Der 33-Jährige wurde damals aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Verteidigung des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft gingen jeweils in Revision.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weshalb das Verfahren neu aufgerollt werden musste. Es wurde bemängelt, dass die Beweiswürdigung unzureichend und lückenhaft gewesen sei. Bei einer fehlerfreien Beweiswürdigung hätte es zu einer Verurteilung des 33-Jährigen kommen können.

L.Barone--PV

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