Pallade Veneta - Versicherer: Prozesskosten beim Dieselskandal übersteigen 1,5 Milliarden Euro

Versicherer: Prozesskosten beim Dieselskandal übersteigen 1,5 Milliarden Euro


Versicherer: Prozesskosten beim Dieselskandal übersteigen 1,5 Milliarden Euro
Versicherer: Prozesskosten beim Dieselskandal übersteigen 1,5 Milliarden Euro / Foto: Marijan Murat - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Acht Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals haben insgesamt fast 426.000 Menschen gegen Autohersteller geklagt und dafür ihre Rechtsschutzversicherungen bemüht. Mit rund 1,52 Milliarden Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten ist der Dieselskandal damit der bislang teuerste Schaden in der Geschichte der Rechtsschutzversicherung, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag mitteilte. Etwa drei Viertel der bearbeiteten Fälle sind demnach bislang erledigt.

Textgröße ändern:

Im Vergleich zum Mai dieses Jahres stieg die Zahl der Klägerinnen und Kläger mit Rechtsschutzversicherung um 6000 Betroffene. Der durchschnittliche Streitwert sank indes von 26.100 Euro auf 25.300 Euro. Grund dürfte sein, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Thermofenster in etlichen Verfahren die angesetzten Streitwerte niedriger angesetzt werden mussten, erklärte der GDV.

"Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich mittlerweile auf 10,8 Milliarden Euro", erklärte der GDV. Insgesamt bearbeiteten die Rechtsschutzversicherer laut Verbandsangaben jährlich mehr als vier Millionen Fälle und zahlen rund drei Milliarden Euro an Versicherungsnehmer aus.

Nach der Auswertung von 81.000 Fällen zeige sich, dass die Klagen in 47,5 Prozent herstellerunabhängig nicht erfolgreich waren. Nur in 10,4 Prozent der Fälle bekamen die Klagenden vollumfänglich Recht, in 42,1 Prozent waren die Klagen zumindest teilweise erfolgreich.

Der Dieselskandal war im September 2015 bekannt geworden. Der Autobauer Volkswagen räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Auch andere Autobauer wurden wegen Dieselmanipulationen verklagt.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: