Pallade Veneta - Staatsanwaltschaft erhebt in Fall von in Hessen getöteter 14-Jähriger Mordanklage

Staatsanwaltschaft erhebt in Fall von in Hessen getöteter 14-Jähriger Mordanklage


Staatsanwaltschaft erhebt in Fall von in Hessen getöteter 14-Jähriger Mordanklage
Staatsanwaltschaft erhebt in Fall von in Hessen getöteter 14-Jähriger Mordanklage / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Rund drei Monate nach dem Fund einer getöteten 14-Jährigen in einem Wald in Nordhessen hat die Staatsanwaltschaft Kassel Anklage wegen Mordes gegen einen 21-Jährigen erhoben. Er soll die Jugendliche am 27. September erwürgt haben, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte. Tatmotiv soll die Befriedigung seines Geschlechtstriebs gewesen sein.

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Nach ihrem Tod soll er die Leiche in "sexuell motivierter Weise" berührt haben. Deswegen wird ihm auch die Störung der Totenruhe vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage muss die Jugendkammer des Landgerichts Kassel entscheiden. Der heute 21-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Vor der Tat soll er mit dem Opfer befreundet gewesen sein.

Seit dem 27. September galt das Mädchen als vermisst. Einen Tag später wurde die Leiche in einem Waldgebiet in Bad Emstal gefunden. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Noch am selben Abend wurde der nun Angeklagte als Tatverdächtiger festgenommen.

Er war im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verschwinden des Mädchens in einem fraglichen Bereich gesehen worden. Bereits bei der Suche wurde er von der Polizei befragt. Nach dem Fund der 14-Jährigen rückten seine Angaben in den Fokus.

Eine Durchsuchung seiner Wohnung bekräftigte den Verdacht. Bei ihm wurden das Handy der Jugendlichen und andere Beweismittel gefunden. Für die Justiz war der Mann kein Unbekannter, zuvor war er aber nicht durch Gewalt aufgefallen. Eine Obduktion der Leiche ergab, dass die 14-Jährige erwürgt wurde.

G.Riotto--PV

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