Pallade Veneta - Reform von Bundespolizeigesetz: Ampel will für mehr Transparenz sorgen

Reform von Bundespolizeigesetz: Ampel will für mehr Transparenz sorgen


Reform von Bundespolizeigesetz: Ampel will für mehr Transparenz sorgen
Reform von Bundespolizeigesetz: Ampel will für mehr Transparenz sorgen / Foto: JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN - AFP/Archiv

Eine Kennzeichnungspflicht von Bundespolizeikräften und das Recht auf Kontrollquittungen: Mit einer Gesetzesreform will die Ampel-Koalition für mehr Transparenz bei Einsätzen der Bundespolizei sorgen. Am Mittwoch wurde das Vorhaben im Kabinett beschlossen, nun ist der Bundestag am Zug. Due Neufassung des Gesetzes soll zudem die Befugnisse der Bundespolizei erweitern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von "einem der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes". Kritik äußerte hingegen die Union.

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Teil des Gesetzes ist eine Legitimation- und Kennzeichnungspflicht: Beamtinnen und Beamte sollen sich auf Verlangen ausweisen müssen, zudem sollen sie eine pseudonyme Kennzeichnung tragen. Dies soll zu mehr Transparenz und Bürgernähe führen. Fehlverhalten könnte dann disziplinar- oder strafrechtlich verfolgt werden. Den vollständigen Namen soll die Kennzeichnung aber nicht preisgeben.

Jeder und jede von der Bundespolizei Kontrollierte hat laut Gesetzentwurf künftig das Recht, eine Bescheinigung über die Durchsuchung ausgestellt zu bekommen. In dieser muss der Grund für die Kontrolle festgehalten sein. Mit den Quittungen solle "etwaigen Vorwürfen von diskriminierenden Polizeikontrollen" vorgebeugt werden, betonte ein Sprecher des Innenministeriums.

Neu geregelt werden außerdem die Datenerhebung sowie der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Zudem erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse - unter anderem zur Telefonüberwachung sowie für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen. Die Behörde solle dadurch "gezielt gestärkt" werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Auch vor einer Unterwanderung durch Extremisten soll das Gesetz die Bundespolizei schützen. Alle Bewerber und Beschäftigte der Behörde sollen dafür künftig sicherheitsüberprüft werden können. Bislang war dies nur in bestimmten Fällen möglich.

Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und wurde bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst. Dies machte eine Neufassung notwendig. Die Reform bringe das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit, betonte Faeser deshalb. "Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen."

Mit dem Gesetz würden "moderne und zeitgemäße Rechtsgrundlagen für einen attraktiven Dienst bei der Bundespolizei" geschaffen, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann. Die Leitgedanken seien Transparenz und Bürgernähe sowie Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Sozialdemokraten setzen demnach "auf eine zügige, ergebnisorientierte Beratung im Bundestag und umgehenden Beschluss".

Scharfe Kritik äußerte die Union: Der Entwurf strotze "geradezu vor Misstrauen gegenüber unserer Polizei", erklärte deren innenpolitischer Sprecher, Alexander Throm (CDU). Die Ampel-Koalition bleibe bei den technischen Kompetenzen weit hinter dem Notwendigen zurück. Zudem würden die Befugnisse zur Kriminalitätsbekämpfung den Anforderungen moderner Polizeiarbeit "bei Weitem nicht gerecht".

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, begrüßte hingegen das geplante Recht auf eine Kontrollquittung: "Das schafft mehr Transparenz." Das im neuen Gesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung sieht sie ebenfalls positiv. "Rassismus darf in unserer Mitte und in der Polizei keinen Platz haben", erklärte sie dazu. Alle müssten jederzeit auf den Schutz der Polizei zählen können.

Die Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, begrüßte die Reform zwar grundsätzlich - sieht aber "dringenden Nachholbedarf". Das Gesetz sei an wichtigen Stellen allein auf die Bedürfnisse und den Schutz der Polizei zugeschnitten. "Das Recht der Bürger*innen auf Nichtdiskriminierung kommt zu kurz."

Ataman kritisierte, dass verdachtsunabhängige Kontrollen aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbilds bei Vorliegen eines nicht näher definierten "sachlichen Grunds" rechtmäßig werden sollen. "Racial Profiling ist Diskriminierung" und sollte mit der Reform verboten werden, forderte die Beauftragte. Die Regelung zu den Kontrollquittungen hält sie nicht für "konsequent umgesetzt". Ataman bemängelt, dass Kontrollierte den Nachweis nicht automatisch erhalten, sondern selbst danach fragen müssen.

T.Galgano--PV

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