Pallade Veneta - Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung

Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung


Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung
Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Eine operative Behandlung von Grauem Star im Ausland lässt sich einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) zufolge generell nicht als Notfallbehandlung über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das entschied das Gericht nach Angaben vom Montag in einem von einer Frau gegen ihre Krankenkasse angestrengten Verfahren. Diese hatte sich 2019 während eines Türkei-Aufenthalts in einer Privatklinik wegen altersbedingten Grauen Stars operieren lassen. (Az. L 16 KR 196/23)

Textgröße ändern:

Laut Gericht wollte die Klägerin die Behandlungskosten von 1600 Euro später von ihrer Krankenkasse erstattet haben, was diese ablehnte. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten würden nur Notfallbehandlungen übernommen. Altersbedingter Grauer Star sei ein schleichender Prozess und kein Notfall. Die Richterinnen und Richter stützten nun diese Argumentation und kamen zur selben Einschätzung.

Ohnehin bestehe ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in diesem Fall schon deshalb nicht, weil sich die Frau als Privatpatientin in einer Privatklinik habe operieren lassen, teilte das Gericht mit. Unabhängig davon habe aber auch kein medizinischer Zustand vorgelegen, der während des Urlaubs in der Türkei eine sofortige Behandlung erforderlich gemacht habe.

Der behandelnde Arzt habe einen sogenannten senilen Katarakt diagnostiziert, also eine Alterskrankheit. Eine plötzliche Verschlechterung mit dringender Operationsindikation habe er ausgeschlossen, erklärte das LSG zur Begründung.

A.Fallone--PV

Empfohlen

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Textgröße ändern: