Pallade Veneta - Streit um Immunität: Trump vor US-Bundesgericht in Washington eingetroffen

Streit um Immunität: Trump vor US-Bundesgericht in Washington eingetroffen


Streit um Immunität: Trump vor US-Bundesgericht in Washington eingetroffen
Streit um Immunität: Trump vor US-Bundesgericht in Washington eingetroffen / Foto: Christian MONTERROSA - AFP/Archiv

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist laut US-Medienberichten bei einem Gericht in Washington eingetroffen, das den Umfang seiner Immunität als früheres Staatsoberhaupt prüfen will. Die Anhörung am Dienstag vor einem Bundesberufungsgericht bezieht sich auf eine gegen Trump erhobene Anklage wegen des Vorwurfs der Wahlmanipulation nach seiner Niederlage gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden im November 2020.

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Trump war zu dem Gerichtstermin am Dienstag nicht vorgeladen, er nahm freiwillig teil. Der mehrfach angeklagte Rechtspopulist hat seine Gerichtstermine immer wieder für wahlkampfähnliche Auftritte genutzt, in denen er sich als Opfer einer politisch gesteuerten Justiz bezeichnet.

Der 77-jährige Republikaner will bei der Präsidentschaftswahl im November erneut antreten. Am Montag (Ortszeit) beginnen im Bundesstaat Iowa die Vorwahlen der Republikaner zur Kür ihres Präsidentschaftskandidaten. Trump liegt in den Umfragen weit vor seinen parteiinternen Konkurrenten.

Der Ex-Präsident hatte erst am Montag angekündigt, dass er an dem Gerichtstermin teilnimmt. "Das Minimum, auf das ich Anspruch habe, ist Immunität gegen die falschen Anschuldigungen Bidens!" schrieb er in seinem eigenen Onlinenetzwerk Truth Social.

Trump war Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 nachträglich zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Die Anwälte des Ex-Präsidenten halten dem entgegen, dass Trump "absolute Immunität" genieße und nicht für Handlungen strafrechtlich verfolgt werden könne, die in seine Amtszeit im Weißen Haus fallen.

Diese Argumentation wies eine Bundesrichterin jedoch Anfang Dezember ab. Trumps vier Jahre als Präsident "haben ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen", befand sie. Gegen die Entscheidung der Richterin legten Trumps Anwälte wiederum Berufung ein. Mit dieser Berufung befasst sich nun das Bundesberufungsgericht.

Der Beginn des Prozesses gegen Trump vor einem Bundesgericht wegen der Wahlmanipulationsvorwürfe ist bislang für den 4. März und damit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen angesetzt. Ohne vorherige Klärung der Immunitätsfrage kan das Verfahren jedoch nicht stattfinden - weshalb offen ist, ob der Prozesstermin eingehalten werden kann. Trump und seine Anwälte spielen auf Zeit und wollen verhindern, dass der Prozess inmitten des Rennens um das Weiße Haus stattfindet.

L.Bufalini--PV

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