Pallade Veneta - "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung

"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung


"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung
"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung / Foto: Thomas SAMSON - AFP

In Frankreich treibt die Regierung die Verankerung der "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" in der Verfassung weiter voran. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird seit Dienstag im Ausschuss der Nationalversammlung in Paris debattiert und soll am 24. Januar ins Plenum kommen. "Wir werden mit allen Abgeordneten zusammenarbeiten (...), um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den Marmor der Verfassung zu meißeln", sagte die neue Arbeits- und Gesundheitsministerin Catherine Vautrin.

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Sie kündigte an, die Honorare für die medizinische Begleitung eines Schwangerschaftsabbruchs um 25 Prozent zu erhöhen. Präsident Emmanuel Macron hatte die Aufnahme in die Verfassung 2022 angekündigt und damit auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert.

In Frankreich hat der Schritt in erster Linie symbolischen Charakter. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. In dem Gesetzentwurf ist die Rede von der "Freiheit zum", nicht aber vom "Recht auf" einen Schwangerschaftsabbruch, was eine rechtlich schwächere Formulierung ist. Um die Verfassung entsprechend zu ändern, müssen Nationalversammlung und Senat im sogenannten Kongress zusammentreten und den Text mit Drei-Fünftel-Mehrheit verabschieden.

Die frühere Gesundheitsministerin Simone Veil hatte 1975 den Weg zum legalen Schwangerschaftsabbruch in Frankreich freigemacht. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich gut 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.

M.Romero--PV

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