Pallade Veneta - 45-Jähriger nach tödlich verlaufener Schleusung in München vor Gericht

45-Jähriger nach tödlich verlaufener Schleusung in München vor Gericht


45-Jähriger nach tödlich verlaufener Schleusung in München vor Gericht
45-Jähriger nach tödlich verlaufener Schleusung in München vor Gericht / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Nach dem Tod eines im Zug eingeschleusten Flüchtlings durch einen Stromschlag hat am Donnerstag vor dem Landgericht München I der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Schleuser begonnen. Dem 45 Jahre alten Hussein H. werden das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern in Tateinheit mit Todesfolge sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Für den Prozess wurden Verhandlungstermine bis Ende Februar angesetzt.

Textgröße ändern:

Der seit November 2022 in Untersuchungshaft sitzende H. machte laut einem Gerichtssprecher zum Prozessbeginn weder Angaben zur Sache noch zur Person. Der tödliche Vorfall ereignete sich im Mai 2022 am Güterbahnhof München-Trudering. Mehrere von H. eingeschleuste Flüchtlinge befanden sich in einem Lastwagenanhänger, der auf einem Güterzug transportiert wurde.

Auf H.s telefonische Anweisung hin versuchten die Flüchtlinge laut Staatsanwaltschaft, am Bahnhof durch die von ihnen durchschnittene Dachplane des Anhängers zu klettern. Einer der Flüchtlinge habe auf der feuchten Plane gekniet und die anderen hochgezogen. Dabei soll er die Oberleitung berührt haben oder ihr so nahe gekommen sein, dass es zu einem Spannungsüberschlag kam.

Der auf dem Dach kniende Flüchtling erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, überlebte aber. Eine von ihm aus dem Anhänger gezogene Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage später im Krankenhaus an einem Multiorganversagen starb.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: