Pallade Veneta - 29-Jähriger soll Freundin während Norwegentour getötet haben - Anklage erhoben

29-Jähriger soll Freundin während Norwegentour getötet haben - Anklage erhoben


29-Jähriger soll Freundin während Norwegentour getötet haben - Anklage erhoben
29-Jähriger soll Freundin während Norwegentour getötet haben - Anklage erhoben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Weil er seine 24-jährige Freundin auf einer Wohnmobiltour durch Skandinavien getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen einen 29-Jährigen erhoben. Dem Mann werde unter anderem Mord vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Der Münsterländer war bereits im Oktober festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern:

Den Angaben zufolge war das Paar ab Ende September mit einem Wohnmobil auf Urlaubsreise gewesen. Sie seien über Dänemark und Schweden am 28. September nach Norwegen gefahren. An dem See Falningsjoen soll der Mann dann Anfang Oktober seine Freundin mit zwei Pistolenschüssen getötet haben. Ein Schuss habe die Frau tödlich ins Herz getroffen.

Den Leichnam habe er mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Zudem habe er das Mobiltelefon, das Tablet und die Geldbörse der Frau an sich genommen. Am 4. Oktober sei er über Dänemark zurück nach Deutschland gefahren. Vom Konto seiner Freundin soll er dann Überweisungen von mehr als 1000 Euro zu seinen Gunsten veranlasst haben.

Familienangehörige erstatteten am 7. Oktober eine Vermisstenanzeige, da sie keinen Kontakt mehr zu der Frau hatten und diese nicht an ihrer Arbeitsstelle erschienen war. Zehn Tage später wurde der 29-Jährige festgenommen. In einer von dem Mann angemieteten Lagerhalle in Rheine fanden Polizisten die Geldbörse und das Handy der Getöteten. Außerdem habe der Mann dort mehrere Waffen gelagert, darunter die mutmaßliche Tatwaffe. Hinweise des Beschuldigten führten schließlich zum Auffinden der Leiche in Norwegen.

Die Tat selbst habe der Mann nicht eingeräumt, erklärten die Ermittler. Er habe angegeben, dass die Frau den ersten Schuss auf sich selbst abgegeben habe, um sich zu töten. Weitere Anhaltspunkte für einen Suizid hätten die Ermittlungen jedoch nicht ergeben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Münster.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: