Pallade Veneta - Anhörung im Verleumdungsprozess gegen Ex-US-Präsident Trump vertagt

Anhörung im Verleumdungsprozess gegen Ex-US-Präsident Trump vertagt


Anhörung im Verleumdungsprozess gegen Ex-US-Präsident Trump vertagt
Anhörung im Verleumdungsprozess gegen Ex-US-Präsident Trump vertagt / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP

Im Verleumdungsprozess gegen Ex-US-Präsident Donald Trump hat das New Yorker Gericht eine für Montag geplante Anhörung vertagt. Grund war eine Corona-Erkrankung eines Geschworenen, Richter Lewis Kaplan schickte den Mann nach Hause. In dem Zivilprozess fordert die Kolumnistin und Autorin E. Jean Carroll von Trump zehn Millionen Dollar (9,1 Millionen Euro) Schadenersatz für verunglimpfende Äußerungen.

Textgröße ändern:

Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ".

In einem ersten Prozess war Trump im vergangenen Jahr wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung der Journalistin zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden. Zwei Wochen nach dem Urteil forderte Carroll in einer aktualisierten Klage aber eine noch härtere Bestrafung Trumps, nachdem dieser bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch vor Millionenpublikum erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und sie dabei auch noch als "Verrückte" beleidigt hatte.

Zum Auftakt des zweiten Prozesses am Dienstag vergangener Woche waren sowohl der 77-jährige Trump als auch die 80-jährige Carroll persönlich vor Gericht erschienen. Auch bei Carrolls Zeugenaussage am Mittwoch war Trump anwesend. Bei der vertagten Anhörung am Montag - einen Tag vor der mit Spannung erwarteten Präsidentschaftsvorwahl im Bundesstaat New Hampshire - hätte Trump aussagen sollen.

U.Paccione--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: