Pallade Veneta - Totschlagsurteil in Köln nach Fund von Leiche in Gully

Totschlagsurteil in Köln nach Fund von Leiche in Gully


Totschlagsurteil in Köln nach Fund von Leiche in Gully
Totschlagsurteil in Köln nach Fund von Leiche in Gully / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Zehn Monate nach dem Fund einer Leiche in einem Gully bei Köln ist ein Bekannter des Opfers wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht der Domstadt verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gegen den 41-Jährigen, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Es ordnete zugleich die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Textgröße ändern:

Die Leiche war im März in dem Kanalschacht gefunden worden. Sie war mit Kies bedeckt. Der Prozess gegen den Angeklagten begann im Dezember. Der Anklage zufolge war er mit dem späteren Opfer zunächst in dessen Wohnung in Streit geraten.

Der Bekannte soll ihn zum Verlassen seiner Wohnung aufgefordert haben, woraufhin der 41-Jährige auf Gesicht und Kopf des Manns eingetreten haben soll. Später habe er ihn mehrfach mit einem Messer in Rücken und Hals gestochen.

Das Opfer starb infolge des Blutverlusts. Der Angeklagte soll die Leiche dann nachts mit einer Schubkarre aus der Wohnung transportiert und in einen Gully gelegt haben.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: