Pallade Veneta - Zwischenerfolg für Audi am EuGH in Markenstreit mit polnischem Händler

Zwischenerfolg für Audi am EuGH in Markenstreit mit polnischem Händler


Zwischenerfolg für Audi am EuGH in Markenstreit mit polnischem Händler
Zwischenerfolg für Audi am EuGH in Markenstreit mit polnischem Händler / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Im Rechtsstreit mit einem polnischen Händler hat Audi einen Zwischenerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingefahren. Der EuGH entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass ein Autobauer Zeichen für Ersatzteile verbieten kann, die seiner Marke ähneln. Das gilt dann, wenn an einem Element des Ersatzteils das Herstelleremblem angebracht werden soll und es der Marke ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist. (Az. C-334/22)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall geht es um Kühlergrills. Audi ließ sein Emblem, die vier Ringe, in der EU als Marke unter anderem für Fahrzeuge und Ersatzteile eintragen. Der polnische Händler vertrieb nachgebaute Kühlergrills, die auf ältere Audi-Fahrzeuge angepasst sind. Sie enthalten wie Audi-Kühlergrills eine eingeschnittene Stelle: Darauf soll das Audi-Emblem angebracht werden.

2017 zog Audi gegen diesen Händler in Polen vor Gericht. Der Autobauer wollte ihm verbieten lassen, nachgebaute Kühlergrills zu vermarkten, die ein mit der Marke Audi identisches oder ähnliches Zeichen enthalten. Das polnische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.

Der EuGH stellte nun zunächst fest, dass die Kühlergrills nicht von Audi stammten und ohne die Zustimmung des Autoherstellers auf den Markt gebracht worden seien. Das Teil, an dem das Audi-Emblem angebracht werden solle, sei für die Vermarktung durch Dritte gedacht und für potenzielle Käufer sichtbar.

Die Funktion einer Marke könne unter anderem darin bestehen, die Herkunft oder Qualität der Ware zu garantieren, führte der EuGH aus - diese Funktion könne hier beeinträchtigt sein.

Den konkreten Rechtsstreit entscheiden muss aber das Gericht in Warschau, welches dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden ist. Dieser überließ dem polnischen Gericht die Prüfung, ob das strittige Teil an dem Kühlergrill mit der Marke Audi identisch oder ihr ähnlich ist.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: