Pallade Veneta - Prozess um bei Fußballspiel totgeprügelten Jugendlichen in Hessen begonnen

Prozess um bei Fußballspiel totgeprügelten Jugendlichen in Hessen begonnen


Prozess um bei Fußballspiel totgeprügelten Jugendlichen in Hessen begonnen
Prozess um bei Fußballspiel totgeprügelten Jugendlichen in Hessen begonnen / Foto: PIERRE-PHILIPPE MARCOU - AFP/Archiv

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag der Prozess um einen bei einem Fußballturnier totgeprügelten Jugendlichen begonnen. Die Anklage wirft einem mittlerweile 17-Jährigen Körperverletzung in zwei Fällen vor, davon einer mit Todesfolge. Er soll im Mai vergangenen Jahres einen 15-Jährigen so schwer verletzt haben, dass er an seinen Hirnverletzungen starb.

Textgröße ändern:

Der Vorfall ereignete sich bei einem Turnier. Laut Anklage kam es nach dem Abpfiff des Spiels zu einer Schlägerei zwischen zwei Teams. Der Angeklagte aus einer französischen Mannschaft soll einem Spieler mit den Fäusten gegen den Oberkörper geschlagen haben.

Zwar sei der heute 17-Jährige von einem Mitspieler zunächst weggezogen worden, er sei aber wieder zurück zum Tumult gegangen und habe einem anderen Spieler, dem betroffenen 15-Jährigen, seitlich von hinten mit der Faust gegen den Wangen- beziehungsweise Halsbereich geschlagen.

Der 15-Jährige vom JFC Berlin erlitt dadurch nach Polizeiangaben "schwerste lebensbedrohliche Kopfverletzungen". Wenig später wurde er für hirntot erklärt. Die Anklage wirft dem heute 17-Jährigen vor, einen anderen Menschen vorsätzlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Durch die Körperverletzung sei der Tod verursacht worden.

Die Eltern des gestorbenen Jugendlichen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sie erschienen zum Auftakt am Donnerstag nicht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers schwieg der Angeklagte.

Zunächst wurden Menschen aus dem Umfeld der Berliner Mannschaft vor Gericht befragt. In der kommenden Woche sollen Mitglieder des französischen Teams vernommen werden. Bis Anfang März wurden sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.

U.Paccione--PV

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: