Pallade Veneta - Achteinhalb Jahre Haft in Fall von verschwundener 21-Jähriger in Konstanz

Achteinhalb Jahre Haft in Fall von verschwundener 21-Jähriger in Konstanz


Achteinhalb Jahre Haft in Fall von verschwundener 21-Jähriger in Konstanz
Achteinhalb Jahre Haft in Fall von verschwundener 21-Jähriger in Konstanz / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Im Fall einer seit Monaten verschwundenen Frau aus Baden-Württemberg hat das Landgericht Konstanz einen Angeklagten im Prozess um ihre Tötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wurde unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in acht Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

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Die 21-Jährige aus Eigeltingen wird seit Februar 2023 vermisst. Der 43-Jährige soll sich Zutritt zur Wohnung der Frau verschafft und sie getötet haben. Anschließend soll er die Leiche an einem unbekannten Ort verschwinden lassen haben. Das Opfer wurde bis heute nicht gefunden.

Der 43-Jährige hatte von mindestens August 2021 bis Oktober 2022 eine Beziehung mit der Frau geführt. Nach dem Aus soll er laut Anklage seiner früheren Partnerin nachgestellt haben. Das Gericht verurteilte ihn jedoch nicht wegen Nachstellung. Der Angeklagte sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Konstanz setzte zwischenzeitlich im August den Untersuchungshaftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug. Die Kammer sah damals keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass der Mann die 21-Jährige getötet hatte.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Das Oberlandesgericht hielt es aufgrund der Indizien für "hoch wahrscheinlich", dass die junge Frau nicht untergetaucht, sondern in ihrer Wohnung getötet worden sei.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte sie mit Schlägen, Tritten oder auf andere Weise attackiert und dadurch zumindest fahrlässig zu Tode gebracht habe. Zudem verwies das Oberlandesgericht auf die Fluchtgefahr.

R.Zarlengo--PV

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