Pallade Veneta - Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen und Geiselnahmen vor Gericht

Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen und Geiselnahmen vor Gericht


Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen und Geiselnahmen vor Gericht
Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen und Geiselnahmen vor Gericht / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Weil er als sogenannter Lebensberater beziehungsweise Life Coach mehrere Frauen vergewaltigt und misshandelt sowie als Geiseln genommen haben soll, muss sich ein 38-Jähriger aus Baden-Württemberg seit Donnerstag vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Der Mann soll laut Anklage gezielt Kontakt zu jungen Frauen aufgenommen und diese systematisch verunsichert haben. Dann habe er sie in sein Haus in Walldürn eingeladen und sei gewalttätig geworden.

Textgröße ändern:

Um ihren Widerstand zu brechen, soll er die Frauen zusätzlich mit Worten erniedrigt haben. Wiederholt habe er sie sexuell missbraucht. Zwischen September 2019 und Oktober 2022 soll der 38-Jährige so insgesamt sieben Frauen mehrmals sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben.

Drei von ihnen nahm er laut Anklage zeitweise als Geiseln. Zwei weitere Frauen, ein Kind und drei Männer habe er außerdem körperlich misshandelt. Unter diesen Männern sei auch sein jüngerer Bruder. Dieser ist ebenfalls angeklagt: Dem 24-Jährigen werden Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sowie Beihilfe zur Geiselnahme vorgeworfen. Diese Taten sollen zwischen März 2021 und Oktober 2022 begangen worden sein.

Die Ermittler kamen dem mutmaßlichen Haupttäter im Oktober 2022 auf die Spur, nachdem es einer Frau gelungen war, einen Notruf abzusetzen. Wie die Staatsanwaltschaft Mosbach damals mitteilte, konnte sie eine Bekannte verständigen, die wiederum die Polizei alarmierte und angab, dass ihre Freundin um ihr Leben fürchte.

Daraufhin wurden die Wohnräume des Manns in Walldürn durchsucht und er selbst festgenommen. Die Ermittler stießen dabei auf weitere mutmaßliche Opfer. Die konkreten Vorwürfe gegen den 38-Jährigen lauten unter anderem Geiselnahme, besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Das Landgericht setzte für den Prozess 35 Verhandlungstage bis Ende September an.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hätte dem Papst wohl gerne persönlich die nach einem schweren Brand restaurierte Pariser Kathedrale Notre-Dame gezeigt - doch das hat der Vatikan abgelehnt. Papst Leo XIV. traf stattdessen am Freitag zum Auftakt seines viertägigen Frankreichbesuchs im Elysée-Palast mit Vertretern der Feuerwehr, Handwerkern und Architekten zusammen, die an der Restaurierung beteiligt waren, und bedankte sich herzlich bei ihnen.

Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen

Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf eine 88-Jährige auf offener Straße ist ein Mann vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Freitag unter anderem des Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Darüber hinaus ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Bei der 88-Jährigen handelte es sich demnach um ein Zufallsopfer.

Textgröße ändern: