Pallade Veneta - BGH: Mordurteil mehr als 28 Jahre nach Tat in Sindelfingen rechtskräftig

BGH: Mordurteil mehr als 28 Jahre nach Tat in Sindelfingen rechtskräftig


BGH: Mordurteil mehr als 28 Jahre nach Tat in Sindelfingen rechtskräftig
BGH: Mordurteil mehr als 28 Jahre nach Tat in Sindelfingen rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

In einem mehr als 28 Jahre zurückliegenden Mordfall aus dem baden-württembergischen Sindelfingen ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Landgericht Stuttgart hatte den inzwischen über 70-Jährigen im März 2023 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass er im Juli 1995 eine ihm unbekannte 35-Jährige erstochen hatte. (Az. 1 StR 316/23)

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Die Frau wurde auf dem Heimweg von der Arbeit überfallen. Dem Landgericht zufolge packte der damals 45-Jährige sie unvermittelt, als sie gerade durch ein Gewerbegebiet zur S-Bahn ging, und versetzte ihr 14 Messerstiche in den Oberkörper. Das Landgericht sprach ihn wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig.

Nach der Tat ermittelte monatelang eine Sonderkommission, aber zunächst ohne Erfolg. Der nun rechtskräftig Verurteilte wurde bereits kurz nach der Tat überprüft, weil sein Auto in der Nähe des Tatorts gesehen worden war. Ein Tatverdacht ließ sich damals jedoch nicht erhärten. Über den Fall wurde damals auch in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" berichtet.

Die Ermittler identifizierten ihn dann mit Hilfe archivierter DNA-Spuren im Jahr 2020 bei einer Routineüberprüfung des Falls durch ein Speziallabor des baden-württembergischen Landeskriminalamts. Er wurde in der Zwischenzeit wegen anderer Gewalttaten verurteilt, so dass den Ermittlern seine DNA zum Abgleich zur Verfügung stand.

Im September 2020 begann der erste Mordprozess gegen ihn in Stuttgart. Er endete im Juli 2021 mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft. Im Sommer 2022 hob der BGH dieses Urteil aber auf, weil er das Mordmerkmal der Heimtücke nicht ausreichend belegt sah.

Das Landgericht musste noch einmal über den Fall verhandeln. Das zweite Urteil hat nun Bestand. Der BGH fand bei seiner Überprüfung keine Rechtsfehler. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

U.Paccione--PV

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