Pallade Veneta - Gericht untersagt Niederlande Export von Kampfjet-Teilen an Israel

Gericht untersagt Niederlande Export von Kampfjet-Teilen an Israel


Gericht untersagt Niederlande Export von Kampfjet-Teilen an Israel
Gericht untersagt Niederlande Export von Kampfjet-Teilen an Israel / Foto: Bo Amstrup - Ritzau Scanpix/AFP/Archiv

Die Niederlande dürfen keine Teile für F-35-Kampfjets mehr an Israel liefern. Dies entschied am Montag ein Gericht in Den Haag, das von Menschenrechtsaktivisten angerufen worden war. Zur Begründung führte das Berufungsgericht an, dass Israel F-35 Jets bei seinen Angriffen auf den Gazastreifen einsetze und bei diesen"die Konsequenzen für die Zivilbevölkerung nicht ausreichend beachtet" würden.

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"Das Gericht nimmt an, dass es ein offensichtliches Risiko gibt, dass im Gazastreifen mit israelischen F-35-Kampfflugzeugen schwere Verstöße gegen das internationale Menschenrecht begangen werden", erklärte der zuständige Richter. Deshalb müssten innerhalb von sieben Tagen alle Exporte und Lieferungen derartiger Flugzeugteile an Israel eingestellt werden. Der Richter wies auch das von der Regierung vorgebrachte Argument zurück, dass bei einer Einstellung der Flugzeugteil-Lieferungen das äußerst wichtige Verhältnis zu den USA beeinträchtigt werden könnte.

In dem Justizstreit geht es um F-35-Teile, die den USA gehören und in den Niederlanden gelagert werden. Von dem EU-Land aus werden diese im Rahmen von Exportverträgen an US-Partnerländer wie Israel geliefert.

Die von der EU und der USA als Terrororganisation eingestufte radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas hatte am 7. Oktober Israel überfallen. Dabei wurden israelischen Angaben zufolge rund 1160 Menschen brutal getötet und 250 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Israel hat als Reaktion auf den Angriff die Vernichtung der Hamas angekündigt. Bei dem massiven Militäreinsatz im Gazastreifen sind nach jüngsten Angaben der Hamas, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, mehr als 28.300 Menschen getötet worden.

D.Bruno--PV

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