Pallade Veneta - Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas

Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas


Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas
Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Annähernd ein Jahr nach dem Amoklauf in einem Gotteshaus der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas mit acht Toten in Hamburg hat die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen drei Mitglieder eines Schützenvereins wegen geringer Schuld eingestellt. Die gegen sie im Raum stehenden Vorwürfe im Zusammenhang mit einer sogenannten Sachkundeprüfung des späteren Amoktäters Philipp F. wögen nicht schwer genug, teilte die Behörde in der Hansestadt am Mittwoch mit.

Textgröße ändern:

Unter anderem sei wegen ungenauer und teils widersprüchlicher gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum genauen Ablauf der Sachkundeprüfung fraglich, ob die drei Beschuldigten ein etwaiges eigenes juristisches Fehlverhalten überhaupt hätten erkennen können, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

Selbst im Fall einer keineswegs sicheren Verurteilung sei darüber hinaus nur mit einer "eher unterdurchschnittlichen Geldstrafe" zu rechnen, führte die Behörde dazu weiter aus. Ferner seien die Männer nicht vorbestraft und "größtenteils kooperativ". Es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, die Ermittlungen würden ohne Anklageerhebung eingestellt.

F. hatte am 9. März in einer Kirche der Zeugen Jehovas in Hamburg sieben Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Er war früher selbst Mitglied der Religionsgemeinschaft gewesen. Die bei dem Amoklauf verwendete Pistole besaß er aufgrund seiner Mitgliedschaft in dem Schützenverein rechtmäßig.

Nach der Tat wurden mutmaßliche Unregelmäßigkeiten im Umfeld des Vereins und der Hamburger Waffenbehörde entdeckt. So erhielt ein Mitarbeiter der Behörde aus den Reihen des Vereins Hinweise auf auffälliges Verhalten von F., ohne diese ordnungsgemäß weiterzuleiten und damit unter Umständen eine Beschlagnahme der späteren Tatwaffe zu ermöglichen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung ermittelt.

Das nun eingestellte Ermittlungsverfahren gegen die drei Mitglieder des Schützenvereins bezog sich auf den Ablauf der sogenannten Sachkundeprüfung, die F. ablegen musste, um legal in den Besitz seiner Pistole zu kommen. So durfte er unter anderem Teile der praktischen Schießprüfung wiederholen, zudem wurde der Prüfungsablauf offiziell nur unvollständig dokumentiert.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)

Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen

Die US-Kette Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen. Das Unternehmen habe ihr "Café-Portfolio in Nordamerika sorgfältig geprüft", hieß es am Donnerstag auf der Unternehmenswebseite in einer Mitteilung an die Mitarbeiter. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit fehlenden Umsätzen. Daher sei beschlossen worden, "bis Ende der Woche etwa 250 Cafés" zu schließen. Das ist rund ein Prozent der mehr als 18.000 Cafés in Nordamerika.

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Textgröße ändern: