Pallade Veneta - Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab

Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab


Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab
Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab

In einem Rechtsstreit zwischen einer Werft und der Bundesregierung um finanzielle Forderungen wegen der Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" hat das Bremer Oberlandesgericht (OLG) alle Anträge abgewiesen. Dies galt sowohl für die von dem Bremerhavener Unternehmen eingereichte Klage als auch für eine von der Regierung angestrengte sogenannte Widerklage, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Werft war seinerzeit als Subunternehmer für die mit der Sanierung betraute Werft tätig. Diese ging insolvent.

Textgröße ändern:

Das OLG bestätigte damit das gleichlautende erstinstanzliche Urteil des Bremer Landgerichts vom November 2020, gegen das beide Seiten noch einmal in Berufung gegangen waren. Die Richter sahen laut Mitteilung "keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche" der als Subunternehmen tätigen Werft gegen den Bund. Gleiches galt aber auch für die vom Bund geltend gemachten Ansprüche gegen die Werft.

Der Zivilprozess ist eine Folge aus der von Skandalen und Problemen überschatteten Sanierung des Segelschulschiffs der Marine, die sich über Jahre hinzog. Die mit den Arbeiten betraute Elsflether Werft in Niedersachsen wurde parallel von einer schweren Korruptions- und Untreueaffäre erschüttert und ging letztlich 2019 in die Insolvenz.

Die in dem Verfahren als Klägerin auftretende Bremerhavener Bredo Dry Dockgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der Bredo-Werft, die seinerzeit als Subunternehmerin für die Elsflether Werft tätig war und in deren Unterauftrag Instandsetzungsarbeiten am Schiffsrumpf der "Gorch Fock" vorgenommen hatte. Für diese Arbeiten forderte sie nachträglich zehneinhalb Millionen Euro vom Bund, weil sie aufgrund der Insolvenz des Hauptauftragsnehmers nicht dafür bezahlt worden sei.

Das Bremer Landgericht lehnte dies mangels gesetzlicher Ansprüche ab. Es verwies in seiner Entscheidung vor fast eineinhalb Jahren darauf, dass die Bredo-Werft als Subunternehmen für die Elsflether Werft tätig und nicht von der Bundesregierung beauftragt worden war.

Eine vom Bund im Gegenzug erhobene Klage über 3,6 Millionen Euro wegen der Notwendigkeit zur Beseitigung von Mängeln am Rumpf wies das Landgericht damals ebenfalls ab - unter anderem, weil der Werft keine Gelegenheit zur Beseitigung eingeräumt worden sei. Beide Entscheidungen wurden nun vom OLG bestätigt.

Auch diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu, dagegen könnten die Parteien aber mit einer Beschwerde vorgehen.

Die "Gorch Fock" ist das traditionelle Segelschulschiff der Marine und seit 1958 im Dienst. Ende 2015 wurden bei Überprüfungen schwere Schäden festgestellt, die eine aufwändige Sanierung erforderten.

Die Generalüberholung verzögerte sich und dauerte annähernd sechs Jahre, zudem sorgten drastische Kostensteigerungen für Wirbel. Im Oktober vorigen Jahres erhielt die Marine die "Gorch Fock" wieder zurück.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: