Pallade Veneta - Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen

Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen


Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen
Stadt München muss Scientology-Anhängerin Zuschuss zu Pedelec zahlen

Eine Kommune darf die Förderung von E-Bikes zu umweltpolitischen Zwecken nicht davon abhängig machen, dass die Antragsteller sich von Scientology distanzieren. Für die Einforderung von Erklärungen zur Weltanschauung sei sie nicht zuständig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um einen Fall aus München. (Az. BVerwG 8 C 9.21)

Textgröße ändern:

Eine Scientology-Anhängerin hatte den Zuschuss im Rahmen eines Förderprogramms nicht bekommen, weil sie sich nicht von der umstrittenen Organisation distanzieren wollte. Dagegen zog sie vor Gericht. Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte sie bereits Erfolg, nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht dessen Urteil.

Werde eine solche Erklärung verlangt und die Förderung daran geknüpft, greife das in die Weltanschauungsfreiheit ein, begründete das Gericht seine Entscheidung. Schon mangels einer gesetzlichen Grundlage sei das Vorgehen der Stadt verfassungswidrig. Außerdem verstoße es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Klägerin muss den Zuschuss damit bekommen.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: