Pallade Veneta - Tödliche Messerstecherei bei Volksfest in Berlin: Langjährige Jugendstrafe

Tödliche Messerstecherei bei Volksfest in Berlin: Langjährige Jugendstrafe


Tödliche Messerstecherei bei Volksfest in Berlin: Langjährige Jugendstrafe
Tödliche Messerstecherei bei Volksfest in Berlin: Langjährige Jugendstrafe / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest im Berliner Bezirk Neukölln ist ein 22-Jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten am Freitag des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er habe gemeinsam mit anderen am Abend des 30. Aprils 2022 - in der Walpurgisnacht - einen 25-Jährigen angegriffen und ihn durch mehrere Messerstiche getötet.

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Die Tat hatte sich bei den sogenannten Neuköllner Maientagen im Volkspark Hasenheide ereignet. Das Opfer starb wenig später in einem Krankenhaus. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat. Er wurde gut sechs Monate später festgenommen, als er wieder nach Deutschland einreiste.

Im Fall eines 21 Jahre alten Mitangeklagten, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht stand, sei hingegen ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen gewesen. Er wurde wegen der Beteiligung an einer Schlägerei zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.

Der Hauptangeklagte Omar O. nahm nach Ansicht der Kammer den Tod des Geschädigten billigend in Kauf. Zudem sahen die Richter die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.

Der Anklagte habe heimtückisch gehandelt, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, der sich auf dem Volksfest keines unmittelbaren Angriffs versehen habe, ausgenutzt habe, erklärte der Vorsitzende Richter. Sein Motiv, Rache für eine vorangegangene Demütigung zu nehmen, sei zudem als niedriger Beweggrund anzusehen.

Da beide Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsende waren, wurden sie aufgrund erheblicher Reifeverzögerungen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

G.Riotto--PV

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