Pallade Veneta - NRW-Ministerin Heinen-Esser hatte bei umstrittener Reise nach Flut Kabinettsbesuch

NRW-Ministerin Heinen-Esser hatte bei umstrittener Reise nach Flut Kabinettsbesuch


NRW-Ministerin Heinen-Esser hatte bei umstrittener Reise nach Flut Kabinettsbesuch
NRW-Ministerin Heinen-Esser hatte bei umstrittener Reise nach Flut Kabinettsbesuch

Im Zusammenhang mit ihrer umstrittenen Mallorca-Reise nach der Flutkatastrophe gerät Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) zunehmend in Bedrängnis. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Donnerstag berichtete, hatte Heinen-Esser auf der spanischen Urlaubsinsel Besuch weiterer Mitglieder des nordrhein-westfälischen Kabinetts. Demnach hielten sich auch Bauministerin Ina Scharrenbach und Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner (beide CDU) zeitweise auf der Insel auf und nahmen an einer Geburtstagsfeier von Heinen-Essers Ehemann am 23. Juli teil.

Textgröße ändern:

Das Umweltministerium habe der Zeitung bestätigt, dass beide Kabinettsmitglieder an der Feier teinahmen. Demnach gehörte auch die CDU-Parteikollegin und Kölner Bundestagsabgeordnete Serap Güler zu den Gästen. Das Bauministerium gab dem Bericht zufolge an, Scharrenbach sei gemeinsam mit Güler "am Freitagnachmittag", also gut eine Woche nach der Flut, "für ein Wochenende nach Mallorca" geflogen. Dort hätten sie sich zu "einem Abendessen" mit den Essers getroffen. Von der Geburtstagsfeier und den ranghohen Gästen aus Nordrhein-Westfalen war bisher nichts bekannt.

Heinen-Esser steht in der Kritik, weil sie nach der Jahrhundertflut in ihren Mallorca-Urlaub zurückkehrte und offenbar länger auf der Ferieninsel blieb, als sie selbst im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Katastrophe angegeben hatte. Ihren Urlaub hatte sie zuvor wegen der Unwetterkatastrophe unterbrochen und war kurzfristig von Mallorca nach Deutschland gereist. Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" soll Heinen-Esser am 22. April erneut im Untersuchungsausschuss aussagen.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: