Pallade Veneta - 25-Jährige wegen Planung von Anschlag auf Rathaus in Baden-Württemberg angeklagt

25-Jährige wegen Planung von Anschlag auf Rathaus in Baden-Württemberg angeklagt


25-Jährige wegen Planung von Anschlag auf Rathaus in Baden-Württemberg angeklagt
25-Jährige wegen Planung von Anschlag auf Rathaus in Baden-Württemberg angeklagt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Weil eine 25-Jährige einen Anschlag auf das Rathaus von Fellbach in Baden-Württemberg geplant haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen sie erhoben. Die Frau soll nach Angaben vom Dienstag mutmaßlich aus staats- und fremdenfeindlicher Motivation heraus einen Amoklauf geplant haben. Dabei habe sie bestimmte Rathausmitarbeiter und möglichst viele Unbeteiligte töten oder verletzen wollen, erklärte die Staatsanwaltschaft.

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Der Behörde zufolge wollte die Frau Bomben, umgebaute Schusswaffen, Brandsätze sowie Hieb- und Stichwaffen einsetzen. Im Jahr 2023 sollen sich ihre Planungen auf das Amtsgericht in Waiblingen ausgeweitet haben. Die 25-Jährige soll bereits Schreckschuss- und Gasdruckpistolen sowie Hieb- und Stichwaffen erworben und Schwarzpulver für Rohrbomben selbst hergestellt haben.

Sie wurde im Oktober festgenommen. Die Bewohnerin einer Sozialunterkunft sollte demnach wegen eines Nachbarschaftsstreits in eine andere Unterkunft in der Stadt verlegt werden. Beim Umzug fand ein Umzugsunternehmen verdächtige Gegenstände, woraufhin die Polizei alarmiert wurde. Eine anschließende Durchsuchung der Wohnung habe den Verdacht einer Anschlagsplanung auf das Rathaus in Fellbach begründet, teilten die Ermittler damals mit.

Die Frau sitzt in Untersuchungshaft. Die konkreten Vorwürfe gegen sie lauten Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und Verstoß gegen das Waffengesetz. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Stuttgart. Bei einer möglichen Hauptverhandlung soll der Staatsanwaltschaft zufolge auch die Frage erörtert werden, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung der 25-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen.

A.Graziadei--PV

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