Pallade Veneta - Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten


Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten
Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

Wegen einer unzulässigen Annahme eines größeren Eintrittskartenkontingents für ein Rolling-Stones-Freiluftkonzert hat das Hamburger Landgericht einen früheren Bezirksamtsleiter der Hansestadt am Freitag zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers wertete das Gericht dies als verbotene Vorteilsannahme und -gewährung.

Textgröße ändern:

Der frühere Stellvertreter des Manns wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zur Vorteilsgewährung zu einer Strafe von 12.100 Euro verurteilt. Die Männer hatten nach Überzeugung der Richter vor dem Konzert 2017 ein Paket aus 100 Freikarten sowie 300 Optionen für Verkaufskarten vom Veranstalter angenommen und einen Teil davon an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Das Konzert der Rockband im Stadtpark war ausverkauft, Tickets waren nur schwer zu bekommen.

Die Vorwürfe gegen den Bezirksamtsleiter war ursprünglich weitaus schwerwiegender, er war außerdem wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Zugleich waren zwei Vertreter des Konzertveranstalters in dem Verfahren wegen Bestechung angeklagt. Es stand der Verdacht im Raum, dass der Behördenchef dem Veranstalter im Gegenzug für die Kartenpakete einen Nachlass von 400.000 Euro auf die Flächenmiete gewährt und zusätzlich eine Einladung zu einem VIP-Empfang angenommen habe.

Diese Vorwürfe ließen sich während der Beweisaufnahme aber nicht bestätigen, auch die Staatsanwaltschaft hielt sie in ihrem Plädoyer nicht mehr aufrecht. Demnach zahlte der Konzertveranstalter einen angemessenen Preis. Der Bezirksamtsleiter und sein Vertreter wurden am Ende lediglich wegen der für Amtsträger unzulässigen Annahme und Weiterverteilung der Konzertkartenpakete verurteilt. Die Vertreter des Veranstalterunternehmens sprach das Gericht am Freitag frei.

Zusätzlich zu seiner Geldstrafe muss der frühere Amtsleiter laut Urteil noch einen Betrag von etwa 14.800 Euro zurückzahlen. Dies entspricht dem Gegenwert der 100 Freikarten für das Freiluftkonzert.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Millionenschwerer Steuerbetrug mit Kopfhörern: Haftstrafen in Düsseldorf

In einem Prozess um millionenschweren Steuerbetrug durch den Handel mit kabellosen Kopfhörern sind zwei Angeklagte vom Landgericht Düsseldorf zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Männer wurden zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und zwei Monaten sowie fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte.

Steakhauserbin Christina Block wegen Kindesentführung in Hamburg vor Gericht

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen die Steakhauskettenerbin Christina Block wegen des Vorwurfs der gewaltsamen Entführung von zwei ihrer Kinder begonnen. Die 52-Jährige muss sich gemeinsam mit mehreren mutmaßlichen Mittätern, darunter der Sportjournalist und Fernsehmoderator Gerhard Delling, verantworten, weil sie die Verschleppung der Kinder von ihrem Vater in Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben haben soll. Blocks Verteidigung wies die Vorwürfe als "dünn" zurück und betonte deren "Unschuld".

Nach Eklat in Koalition: Bundestag verschiebt Wahl aller Verfassungsrichter

Eklat in der Regierungskoalition um die Wahl neuer Verfassungsrichter: Nach Vorbehalten der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat der Bundestag am Freitag die geplante Neubesetzung von drei Richterposten beim Bundesverfassungsgericht verschieben müssen.

Posten von Urlaubserlebnissen für viele fast so wichtig wie Reisen selbst

Ob Strand, Poolparty oder Bergwanderung: Das Teilen eigener Urlaubserlebnisse hat für viele eine ähnlich hohe Priorität wie das Reisen selbst. Für jeden zweiten Urlauber, der soziale Medien nutzt, gehört das Posten von Bildern oder Videos im eigenen Urlaub dazu, wie eine am Freitag veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt.

Textgröße ändern: