Pallade Veneta - Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten


Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten
Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

Wegen einer unzulässigen Annahme eines größeren Eintrittskartenkontingents für ein Rolling-Stones-Freiluftkonzert hat das Hamburger Landgericht einen früheren Bezirksamtsleiter der Hansestadt am Freitag zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers wertete das Gericht dies als verbotene Vorteilsannahme und -gewährung.

Textgröße ändern:

Der frühere Stellvertreter des Manns wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zur Vorteilsgewährung zu einer Strafe von 12.100 Euro verurteilt. Die Männer hatten nach Überzeugung der Richter vor dem Konzert 2017 ein Paket aus 100 Freikarten sowie 300 Optionen für Verkaufskarten vom Veranstalter angenommen und einen Teil davon an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Das Konzert der Rockband im Stadtpark war ausverkauft, Tickets waren nur schwer zu bekommen.

Die Vorwürfe gegen den Bezirksamtsleiter war ursprünglich weitaus schwerwiegender, er war außerdem wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Zugleich waren zwei Vertreter des Konzertveranstalters in dem Verfahren wegen Bestechung angeklagt. Es stand der Verdacht im Raum, dass der Behördenchef dem Veranstalter im Gegenzug für die Kartenpakete einen Nachlass von 400.000 Euro auf die Flächenmiete gewährt und zusätzlich eine Einladung zu einem VIP-Empfang angenommen habe.

Diese Vorwürfe ließen sich während der Beweisaufnahme aber nicht bestätigen, auch die Staatsanwaltschaft hielt sie in ihrem Plädoyer nicht mehr aufrecht. Demnach zahlte der Konzertveranstalter einen angemessenen Preis. Der Bezirksamtsleiter und sein Vertreter wurden am Ende lediglich wegen der für Amtsträger unzulässigen Annahme und Weiterverteilung der Konzertkartenpakete verurteilt. Die Vertreter des Veranstalterunternehmens sprach das Gericht am Freitag frei.

Zusätzlich zu seiner Geldstrafe muss der frühere Amtsleiter laut Urteil noch einen Betrag von etwa 14.800 Euro zurückzahlen. Dies entspricht dem Gegenwert der 100 Freikarten für das Freiluftkonzert.

B.Cretella--PV

Empfohlen

43-Jähriger soll Mord an neuem Partner von Frau in Auftrag gegeben haben - Festnahme

In Baden-Württemberg soll ein 43-Jähriger versucht haben, einen anderen Mann zum Mord am neuen Partner seiner von ihm getrennten Ehefrau anzustiften. Er soll einem 35-Jährigen bereits eine Summe Bargeld in mittlerer fünfstelliger Höhe gegeben haben, wie die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Polizei in Konstanz am Montag mitteilten.

Bekannten nach Streit mit Kabel erstickt: Fünf Jahre Haftstrafe in Rottweil

Weil er einen Bekannten nach einem Streit mit einem Kabel erstickte, ist ein Mann aus Baden-Württemberg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil sprach ihn am Montag nach Angaben einer Sprecherin des Totschlags schuldig. Der 36-Jährige tötete den anderen Mann demnach, seine Schuldfähigkeit war zum Tatzeitpunkt im Februar aber vermindert.

BKA: Knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Jahr 2024 waren Zuwanderer

Im vergangenen Jahr sind knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Allgemeinkriminalität nach aktuellen Daten des Bundeskriminalamts (BKA) Zuwanderer gewesen. Mit 8,8 Prozent blieb ihr Anteil damit in etwa auf dem Vorjahresniveau, wie aus dem am Montag vom BKA veröffentlichten Lagebild "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" hervorgeht.

Quartett soll mit vorgetäuschten Immobilienkäufen betrogen haben - Festnahmen

Ein Quartett aus Bayern soll mit vorgetäuschten Immobilienverkäufen im Millionenwert betrogen haben. Drei von ihnen wurden festgenommen, wie die Polizei in Nürnberg am Montag mitteilte. Demnach sollen zwei Männer ab März unter falschen Namen einem Inhaber einer Immobilienfirma aus der Oberpfalz verschiedene Immobilien zum Kauf angeboten haben.

Textgröße ändern: