Pallade Veneta - Russland schließt Büros von Amnesty und deutschen Stiftungen

Russland schließt Büros von Amnesty und deutschen Stiftungen


Russland schließt Büros von Amnesty und deutschen Stiftungen
Russland schließt Büros von Amnesty und deutschen Stiftungen

Russland schließt die Büros mehrerer namhafter internationaler Organisationen, darunter deutsche Parteistiftungen sowie die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch. Sie seien "aus dem offiziellen Register ausländischer Nichtregierungsorganisationen" in Russland aufgrund von "Verstößen gegen das russische Recht" ausgeschlossen worden, teilte das Justizministerium am Freitagabend in Moskau mit. Dies entspreche de facto der Schließung, erklärte Amnesty.

Textgröße ändern:

Zu den insgesamt 15 betroffenen Organisationen gehören laut dem Justizministerium auch die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung und das Politikinstitut Carnegie Endowment for International Peace.

Seit dem Beginn des russischen "Spezial-Militäreinsatzes" in der Ukraine wurden die Websites zahlreicher russischer und ausländischer Medien in Russland gesperrt. Im März verabschiedeten die Behörden zudem mehrere Gesetze, die nach russischer Ansicht "falsche Informationen" über den Konflikt mit hohen Haftstrafen belegen.

M.Romero--PV

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: