Pallade Veneta - Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig

Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig


Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig
Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 21-Jährigen in Nordrhein-Westfalen ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf seine Revision, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Münster hatte den damals 31-Jährigen im Mai zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 4 StR 402/23)

Textgröße ändern:

Dadurch ist eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2022 einer früheren Arbeitskollegin vor ihrem Wohnhaus in Warendorf aufgelauert hatte. Er drängte sie dem Urteil zufolge unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und erwürgte. Außerdem stahl er Handy und Geldbeutel seines Opfers und hob mit der Bankkarte der von ihm ermordeten Frau rund tausend Euro ab.

Kollegen fanden die 21-Jährige nach früheren Angaben der Polizei tot in ihrer Wohnung, nachdem sie nicht an ihrer Arbeitsstelle erschienen war. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte zunächst. Er wurde im Rahmen einer europaweiten Fahndung aber einige Tage später von Zielfahndern in Spanien auf einer Autobahn kurz vor Madrid festgenommen und überstellt.

In der Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte. Auf der Flucht und nach der Festnahme hatte er die Tat aber gegenüber Angehörigen und Freunden gestanden. Die Richterinnen und Richter des Landgerichts sahen die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und Befriedigung des Geschlechtstriebs als verwirklicht an.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dessen Prüfung ergab aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, weswegen das Urteil gegen ihn rechtskräftig wurde.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Textgröße ändern: