Pallade Veneta - Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen

Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen


Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen
Revisionen gegen Dresdner Urteil zu Grünem Gewölbe bei Bundesgerichtshof eingegangen / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Viereinhalb Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind die Revisionen von vier Angeklagten beim Bundesgerichtshof (BGH) eingegangen. Sie wenden sich gegen das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai vergangenen Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Bei dem Einbruch war im November 2019 Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. (Az. 5 StR 125/24)

Textgröße ändern:

Die Tat machte weltweit Schlagzeilen, zumal es sich bei den gestohlenen Juwelen um historisch wertvolle Schmuckstücke handelte. Die Täter gelangten dem Urteil zufolge durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume, zertrümmerten eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Später setzten sie das Fluchtauto in einer Tiefgarage in Brand. Zwei Bewohner von darüber liegenden Wohnungen erlitten Rauchgasvergiftungen.

Das Landgericht verurteilte fünf Angeklagte im Mai 2023 wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung. Es verhängte gegen die damals 24 bis 29 Jahre alten Männer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Eine der Strafen ist inzwischen rechtskräftig, weil der Angeklagte das Urteil akzeptierte und die Revision zurücknahm.

Vor dem Urteil hatte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit den übrigen Angeklagten einen Deal ausgehandelt. Sie gestanden eine Tatbeteiligung und gaben einen Teil der Beute zurück. Bereits kurz nach dem Urteil kündigten sie an, in Revision gehen zu wollen.

Sie wenden sich entweder gegen ihre Verurteilungen oder - in einem Fall - nur gegen die Strafe, wie der BGH nun mitteilte. Der Generalbundesanwalt habe beantragt, über die Revisionen ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und sie als unbegründet zu verwerfen. Darüber werde der fünfte Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig beraten.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod

Knapp einen Monat nach dem Tod von Country-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem langjährigen Manager und ihrem Neffen ein heftiger Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Eine Richterin erließ am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag von Partons langjährigem Manager und Nachlassverwalter eine einstweilige Verfügung gegen Partons Neffen Bryan Seaver. Vorangegangen waren laut Gerichtsunterlagen Drohungen des Neffen.

Textgröße ändern: