Pallade Veneta - Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag

Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag


Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag
Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Der Anspruch der AfD auf Vorsitzende in Bundestagsausschüssen beschäftigt seit Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung in zwei von der Fraktion angestrebten Verfahren, die ihre Rechte verletzt sieht. Im ersten Fall geht es um die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses, im zweiten Fall um die Nichtwahl von AfD-Kandidaten für die Vorsitze von drei Ausschüssen. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)

Textgröße ändern:

Beide Verfahren geben dem Gericht die Gelegenheit, "sich erstmals mit den Fragen der Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden auseinanderzusetzen", wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung sagte. In einem in der Geschichte des Bundestags bisher einmaligen Vorgang war Brandner 2019 abgelöst worden, nachdem er wegen zahlreicher Äußerungen in die Kritik geraten war. Beispielsweise nannte er das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg einen "Judaslohn".

Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie traditionell reihum, der Größe nach, darauf zugreifen.

Die AfD griff so so Ende 2021 zunächst auf den Vorsitz für den Innen- und den Gesundheitsausschuss sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu. Üblicherweise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal bekamen die AfD-Kandidaten aber keine Mehrheit.

Daraufhin wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Organklage an das Verfassungsgericht. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. Im Fall Brandner argumentiert sie ähnlich.

In beiden Fällen scheiterten Eilanträge, um die Sache vorläufig regeln zu lassen. Das Gericht sah mehrere offene Fragen, die es nun klären will. Ein Urteil wird am Mittwoch noch nicht erwartet, es fällt meist einige Monate nach der Verhandlung.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod

Knapp einen Monat nach dem Tod von Country-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem langjährigen Manager und ihrem Neffen ein heftiger Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Eine Richterin erließ am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag von Partons langjährigem Manager und Nachlassverwalter eine einstweilige Verfügung gegen Partons Neffen Bryan Seaver. Vorangegangen waren laut Gerichtsunterlagen Drohungen des Neffen.

13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen

In Hamburg hat die Polizei einen 13 Jahre alten Jungen als mutmaßlichen Auftragsmörder festgenommen. Auf Grundlage bisheriger Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, "dass das Kind zuvor den Auftrag erhalten hatte", jemanden in Hamburg zu töten, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mitteilte. Der aus den Niederlanden stammende Junge wurde demnach schon im Juni im Stadtteil St. Pauli festgenommen.

Textgröße ändern: