Pallade Veneta - Urteil: Baden-württembergische Regelung zu Gesundheitskosten für Beamte unwirksam

Urteil: Baden-württembergische Regelung zu Gesundheitskosten für Beamte unwirksam


Urteil: Baden-württembergische Regelung zu Gesundheitskosten für Beamte unwirksam
Urteil: Baden-württembergische Regelung zu Gesundheitskosten für Beamte unwirksam / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Eine baden-württembergische Regelung für die Beteiligung von Beamten an Gesundheitskosten ist vom Bundesverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden. Der Gesetzgeber hätte die wesentlichen Einschränkungen bei der sogenannten Beihilfe selbst festlegen müssen, erklärte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Die Beihilfeverordnung sieht vor, dass ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe abgezogen wird. (Az. 5 C 5.22)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Universitätsprofessor. Er bekam eine Beihilfe zu den Kosten, welche die medizinische Versorgung seiner Tochter verursachte. Das Land zog von dem errechneten Beihilfebetrag eine Kostendämpfungspauschale in Höhe von 275 Euro pro Jahr ab. Der Kläger bemängelte unter anderem, dass die abzuziehende Pauschale für besser verdienende Professoren niedriger sei.

Er forderte weitere 50 Euro pro Jahr, insgesamt 100 Euro. Vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe hatte seine Klage Erfolg, aber nicht in der nächsten Instanz vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun das Urteil aus Karlsruhe wieder her.

Der Gesetzgeber selbst hätte definieren müssen, wie hoch die Beteiligung der Beamten höchstens sein dürfe und ob und gegebenenfalls wie die Abzüge gestaffelt würden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das sei hier nicht passiert. Es gebe keine genaue gesetzliche Ermächtigung für die Verordnung.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod

Knapp einen Monat nach dem Tod von Country-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem langjährigen Manager und ihrem Neffen ein heftiger Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Eine Richterin erließ am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag von Partons langjährigem Manager und Nachlassverwalter eine einstweilige Verfügung gegen Partons Neffen Bryan Seaver. Vorangegangen waren laut Gerichtsunterlagen Drohungen des Neffen.

13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen

In Hamburg hat die Polizei einen 13 Jahre alten Jungen als mutmaßlichen Auftragsmörder festgenommen. Auf Grundlage bisheriger Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, "dass das Kind zuvor den Auftrag erhalten hatte", jemanden in Hamburg zu töten, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mitteilte. Der aus den Niederlanden stammende Junge wurde demnach schon im Juni im Stadtteil St. Pauli festgenommen.

JVA Gablingen: Landgericht Augsburg lässt Anklage wegen Gefangenenmisshandlung zu

Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest, der Vorsitzende Richter stimme den Zeitplan mit den Verfahrensbeteiligten ab, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.

Textgröße ändern: