Pallade Veneta - Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt

Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt


Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt
Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt / Foto: LENNART PREISS - AFP/Archiv

Auf dem Gelände des früheren Atomkraftwerks Gundremmingen in Bayern darf weiter Atommüll zwischengelagert werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies nach Angaben vom Freitag die Klage von fünf Anwohnern ab. Es erklärte, dass das Zwischenlager ausreichend sicher sei.

Textgröße ändern:

Gundremmingen liegt in der Nähe von Günzburg an der Donau. Der letzte Block des Atomkraftwerks ging Ende 2021 vom Netz. Die auf 40 Jahre befristete Genehmigung für das Einlagern von Behältern mit bestrahlten Brennelementen gilt nach dem Urteil aus München nun weiter.

Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung läuft sie noch bis zum Jahr 2046. Für diese Lagerdauer sei die Einlagerung sicher genug, erklärte das Gericht. Der Schutz gegen Störfälle oder Materialermüdung sowie gegen Angriffe von außen sei gewährleistet.

Das Gericht stützte sich dabei auf mehrere Gutachten. Selbst wenn das Lagergebäude als Folge eines absichtlichen Absturzes eines großen Flugzeugs einstürzen würde, würden die Castor-Behälter demnach den Belastungen so weit standhalten, dass höchstens sehr wenig radioaktive Strahlung austreten würde.

Gegen das Eindringen von Menschen sei das Zwischenlager gut geschützt - direkte Angriffe auf die Behälter etwa mit panzerbrechenden Waffen seien solange ausgeschlossen, bis die Polizei vor Ort sei, erklärte das Gericht.

Auch müsse das Zwischenlager nicht extra gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, denn das sei ein extrem unwahrscheinliches Szenario. Solche Übungsflüge fänden nur ganz ausnahmsweise und nicht in dieser Region statt.

Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Dagegen können die Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager entfernt wohnen, aber noch Beschwerde erheben.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht

Wenige Tage nach ihrem Wahlsieg in Berlin ist die Linkspartei wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen in die Defensive geraten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag erhoben am Mittwoch Abgeordnete aller anderen Fraktionen schwere Vorwürfe. Union, SPD, Grüne und AfD warfen der Linken eine mangelnde Abgrenzung zu Antisemiten vor und warnten vor einer Unterwanderung durch die Organisierte Kriminalität. Die Linke wertete die Kritik als Manöver, sie nach dem Wahlsieg von der Übernahme der Landesregierung in Berlin abzuhalten.

Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Produktionsassistentin zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das New Yorker Gericht bliebt damit am Mittwoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Jahren Haft zurück. Geschworene hatten den heute 74-jährigen Weinstein vor gut einem Jahr schuldig gesprochen, seine Assistentin Miriam Haley im Jahr 2006 missbraucht zu haben. Nun wurde das Strafmaß verkündet.

Textgröße ändern: