Pallade Veneta - Freispruch in Prozess um Geiselnahme und Vergewaltigung in Marbach am Neckar

Freispruch in Prozess um Geiselnahme und Vergewaltigung in Marbach am Neckar


Freispruch in Prozess um Geiselnahme und Vergewaltigung in Marbach am Neckar
Freispruch in Prozess um Geiselnahme und Vergewaltigung in Marbach am Neckar / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein 38-Jähriger, der sich wegen Verschleppung und Missbrauchs einer 18-Jährigen vor dem Landgericht Heilbronn verantworten musste, ist vom Vorwurf der Geiselnahme und der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Anklagevorwürfe hätten nicht nachgewiesen werden können, teilte eine Sprecherin des Gerichts in der baden-württembergischen Stadt am Montag mit.

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Allerdings sprach das Gericht den Mann des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in drei Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr ohne Bewährung. Er sitzt seit rund zehn Monaten in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, die 18-Jährige im Juni 2023 von einem Klinikum in Stuttgart in eine Kellerwohnung in Marbach verschleppt und dort zwei Tage lang festgehalten zu haben. Er soll sie demnach mehrmals vergewaltigt, gekratzt und auf den Rücken geschlagen haben. Außerdem soll er ihr gegenüber Todesdrohungen ausgesprochen, ihr Drogen verabreicht und sie gezwungen haben, Hausarbeiten zu verrichten und Diebstähle zu begehen.

Für den Prozess sei die Geschädigte nicht mehr greifbar gewesen, teilte die Gerichtssprecherin mit. "Auf Basis der vorhandenen Aussage ließen sich unter Einschätzung einer Sachverständigen die Vorwürfe nicht zweifelsfrei belegen." Daher sei der Beschuldigte bezüglich der Geiselnahme und der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung beantragte hinsichtlich der Vorwürfe der Geiselnahme und der Vergewaltigung Freispruch sowie hinsichtlich der Diebstähle und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz eine angemessene Strafe.

B.Cretella--PV

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