Pallade Veneta - Amokfahrer von Trier erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Amokfahrer von Trier erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt


Amokfahrer von Trier erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Amokfahrer von Trier erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt / Foto: Jean-Christophe VERHAEGEN - AFP/Archiv

Der Amokfahrer von Trier ist erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt sprach Bernd W. am Montag unter anderem des sechsfachen Mordes schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete an, dass der 54-Jährige in der Psychiatrie untergebracht wird.

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Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt waren fünf Menschen unmittelbar getötet worden, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen. Im Februar 2024 starb ein weiterer Verletzter.

Das Landgericht verurteilte W. bereits im August 2022 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch damals stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil wegen Rechtsfehlern aber größtenteils auf.

Demnach hatte das Landgericht Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie. Dass er der Täter war, stand auch nach der BGH-Entscheidung von Ende 2023 außer Frage.

Der neue Prozess gegen ihn begann Ende Februar. Das Gericht folgte in seinem Urteil nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte den Freispruch wegen Schuldunfähigkeit gefordert.

W. wurde des sechsfachen Mordes, des zwölffachen versuchten Mordes und des versuchten Totschlags in sechs Fällen schuldig gesprochen. Das Landgericht entzog ihm die Fahrerlaubnis, ließ seinen Führerschein einziehen und verhängte eine Sperre auf Lebenszeit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

R.Zaccone--PV

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