Pallade Veneta - Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben

Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben


Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben
Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen im Irak hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) erhoben. Dem Iraker Abdel J. S. werde außerdem die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, teilte die Behörde in Karlsruhe am Dienstag mit. Zweimal habe er sich an "drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen" des IS beteiligt.

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In einem Fall sei es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene gegangen. J. S. habe einen Gefangenen zur Vollstreckung eines Todesurteils zum Hinrichtungsort gebracht und durch Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution gegeben. Im zweiten Fall habe er bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebs abgesichert.

Die Strafen seien vom IS verhängt und vollstreckt worden, ohne dass die Opfer sich vor Gericht dagegen hätten wehren können, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. J. S. habe außerdem einmal zusammen mit anderen IS-Kämpfern jemanden festgenommen und in der Haft mit Schlägen und Tritten misshandelt, um Informationen zu erpressen.

Spätestens im Juni 2014 habe sich der Angeschuldigte dem IS angeschlossen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die Taten, derer er verdächtigt wird, soll er bereits kurz danach in der Stadt al-Kaim in der Nähe der syrischen Grenze begangen haben. Nun werden ihm unter anderem Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur Last gelegt.

J. S. wurde Anfang Oktober vergangenen Jahres im nordrhein-westfälischen Wuppertal festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hautverfahrens entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

A.Fallone--PV

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