Pallade Veneta - Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung

Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung


Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung
Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Das Sozialgericht im niedersächsischen Braunschweig hat eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung einer mehr als 50.000 Euro teuren sogenannten Vakzinationstherapie mit dendritischen Immunzellen bei einem Augenkrebstumor verurteilt. Im vorliegenden Streitfall greife eine Ausnahmeregelung im Sozialgesetzbuch, erklärte das Gericht am Donnerstag. Demnach müssten Kassen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auch nicht allgemein anerkannte Therapien bei einer "nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf Heilung" übernehmen. (Az. S 6 KR 109/20)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben ging es um eine an einem Aderhautmelanom im linken Auge erkrankten Frau. Bei dieser Tumorart besteht in bestimmten Fällen ein großes Risiko der Metastasenstreuung samt hoher Sterblichkeit binnen drei bis fünf Jahren. Allgemein anerkannte onkologische Therapien gemäß medizinischen Standards im Kampf gegen diese Krebsvariante gibt es nicht.

Daher nahm die Klägerin an einer vom Deutschen Krebsstiftung finanzierten Studie von Universitätskliniken in Hamburg und Erlangen zu einem neuen Ansatz teil. Dabei wird ein Impfstoff aus körpereigenen dendritischen Immunzellen von Patientinnen und Patienten gewonnen und verabreicht.

Ihre Teilnahme an der Studie endete aber nach drei Impfungen, weil bei ihr nicht mehr genügend weiße Blutkörperchen zur Bildung von weiteren dendritischen Immunzellen gewonnen werden konnten. Daraufhin beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die noch ausstehenden weiteren Impfungen, was diese aber ablehnte. Es sei keine Kassenleistung, und die Datenbasis können einen möglichen Erfolg nicht genügend begründen.

Mit ihrer Klage gegen die Entscheidung ihrer Kasse hatte die Frau vor dem Sozialgericht allerdings Erfolg. Laut augenärztlichem Gutachten seien die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung für nicht zugelassene Therapien bei lebensbedrohlichen Erkrankungen erfüllt, entschieden die Richterinnen und Richter mit ihrem nun veröffentlichten Urteil vom Januar. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012, das diese Voraussetzungen neu definiert hatte. Demnach folgt aus grundgesetzlichen Vorgaben wie der Achtung der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, dass Krankenkassen auch nicht allgemein anerkannte Behandlungen bezahlen müssen, "wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht". Dies sei im vorliegenden Streitfall gegeben.

Das Gericht verwies auf entsprechende erste positive Ergebnisse der vom Krebszentrum finanzierten Studie. Vor allem aber werde eine Aussicht auf Heilung von der Krankengeschichte der Klägerin selbst unterstrichen, bei der einen Krebsstreuung seit vier Jahren ausgeblieben sei. Die Kasse müsse die Behandlungskosten von mehr als 50.000 Euro deshalb erstatten.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht

Der Verdacht auf Quecksilber in einem Paketzustellzentrum in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht bestätigt. Die Sperrung des Gebäudes im Ort Leizen wurde aufgehoben, wie die Polizei in Rostock am Mittwoch mitteilte. Proben seien untersucht worden - es handle sich nicht um Quecksilber, sondern um den ungiftigen Stoff Galinstan.

Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein als Dragqueen bekannter Berliner ist wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten in seinem Urteil vom Mittwoch einen Monat unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Der 46-Jährige hatte die Taten in dem eintägigen Prozess eingeräumt.

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Textgröße ändern: