Pallade Veneta - Prozessauftakt zehn Monate nach Messerangriff von Würzburg

Prozessauftakt zehn Monate nach Messerangriff von Würzburg


Prozessauftakt zehn Monate nach Messerangriff von Würzburg
Prozessauftakt zehn Monate nach Messerangriff von Würzburg / Foto: Christof STACHE - AFP

Zehn Monate nach einem Messerangriff mit drei Toten im bayerischen Würzburg hat am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren, in dem es nicht um eine Haftstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie geht. Diese beantragte die Staatsanwaltschaft, die den Mann wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig einstuft.

Textgröße ändern:

Am 25. Juni 2021 soll der somalischstämmige Mann in der Würzburger Innenstadt drei Frauen mit einem Messer getötet und versucht haben, zehn weitere Menschen zu töten. Neun von ihnen wurden verletzt. Er soll die Opfer in einem Kaufhaus und in der Nähe davon angegriffen haben. Einen Menschen soll er gleich zweimal attackiert haben - einmal in dem Kaufhaus und einmal außerhalb. Deswegen wird er des versuchten Mords in elf Fällen beschuldigt.

Der Beschuldigte gab laut Staatsanwaltschaft an, dass Stimmen in seinem Kopf ihm die Tat befohlen hätten. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf islamistische Motive.

Laut zwei gerichtspsychiatrischen Gutachten leidet der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie. Er sei deswegen zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Das Amtsgericht Würzburg ordnete schon im Sommer seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Verhandelt werden soll an drei verschiedenen Orten - in Veitshöchheim, Estenfeld und Würzburg. Zum Prozessauftakt kam das Landgericht in Veitshöchheim zusammen. Für den Prozess sind 27 Verhandlungstermine bis Ende September angesetzt.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Überall gleich oder regional unterschiedlich: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer

Bundesweit gleich oder regional unterschiedlich: Eine Klage Bayerns gegen Regelungen zur Erbschaftsteuer hat am Montag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe prüfte, ob der Bund einheitliche Steuersätze und Freibeträge für alle deutschen Regionen vorgeben darf. Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az. 1 BvF 1/23)

Sexueller Übergriff mit Roboter: Ermittlungen gegen junge Männer in Köln

In Köln ermittelt die Polizei wegen eines mutmaßlich mithilfe eines Roboters begangenen sexualisierten Übergriffs auf eine Jugendliche gegen zwei junge Männer. Bei ihnen handelt es sich um den 16-jährigen Besitzer des etwa 1,20 Meter großen Roboters sowie einen 19-jährigen Begleiter, wie die Beamten in der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag mitteilten.

Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig

Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.

Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze

Fast eine Woche nach einer möglichen Pumasichtung im bayerischen Landkreis Erding gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Die Auswertung von Bildern mehrerer eigens angebrachter Wildtierkameras habe bis Montagvormittag keine Nachweise katzenartiger Tiere erbracht, teilte die Polizei in Erding mit. Es seien nur einheimische Wildtiere aufgenommen worden.

Textgröße ändern: