Pallade Veneta - Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg

Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg


Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg
Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg / Foto: JACQUES DEMARTHON - AFP/Archiv

In einem Prozess um einen versuchten illegalen Handel mit antiken Kulturgütern hat das Hamburger Landgericht am Montag zwei Männer zu Geldstrafen von 900 Euro sowie 1200 Euro verurteilt. Nach Angaben einer Sprecherin gelten die Strafen wegen überlanger Verfahrensdauer allerdings als bereits vollstreckt. Die Taten ereigneten sich 2014. Laut Anklage boten die Beschuldigten einem Kurator eines Hamburger Museums unter anderem ein goldenes thrakisches Trinkhorn an.

Textgröße ändern:

Darüber hinaus sollen die beiden Beschuldigten, die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns im März 84 sowie 88 Jahre alt waren, dem Kurator unter anderem noch einen goldenen Trinkbecher aus der Zeit der Thraker sowie goldene Gürtelteile aus dem Reich der Sassaniden und eine mehr als 600 Kilogramm schwere Stele der Hethiter angeboten haben. Die Gegenstände stammten laut Anklage mutmaßlich aus Raubgrabungen und wurden illegal gehandelt.

Laut Staatsanwaltschaft ging der Kurator damals nur zum Schein auf die Offerten ein und schaltete die Polizei ein. Ursprünglich waren in dem Verfahren wegen versuchter Bandenhehlerei und noch drei weitere Männer angeklagt. Ein Beschuldigter starb. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren nicht eröffnet, das Verfahren gegen den dritten eingestellt.

Bei dem 84-jährigen Beschuldigten handelte es sich nach früheren Angaben der Anklage um einen europaweit tätigten Vermittler antiker Kulturgüter. Dieser fasste demnach 2012 gemeinsam mit den übrigen Beschuldigten den Entschluss, unrechtmäßig in ihren Besitz gelangte antike Kunstschätze an Hamburger Museen zu verkaufen. Für das goldene thrakische Trinkhorn allein verlangten die Männer demnach eine Summe von eineinhalb Millionen Euro in bar.

F.Amato--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: