Pallade Veneta - Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof

Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof


Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof
Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Ein Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Brandenburg und die Räumung des Grundstücks soll vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden. Der BGH ließ die Revision der Familie aus dem Ort Rangsdorf zu, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Fall hatte im vergangenen Jahr überregional Aufsehen erregt. (Az. V ZR 153/23)

Textgröße ändern:

Im Juni 2023 entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass die Familie ihr Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Grund dafür war ein Fehler bei der Zwangsversteigerung 13 Jahre zuvor. Deswegen habe der frühere Eigentümer sein Grundstück nicht verloren.

Der ursprüngliche Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.

Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Schließlich entschied das Oberlandesgericht, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei.

Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben. Der Kläger sei der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es damals. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH nun stattgab. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die mündliche Verhandlung in dem Fall werde voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden, kündigte der BGH an.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: