Pallade Veneta - Bei Unfall getötete Elfjährige in Berlin: Urteil gegen Autofahrer bleibt bestehen

Bei Unfall getötete Elfjährige in Berlin: Urteil gegen Autofahrer bleibt bestehen


Bei Unfall getötete Elfjährige in Berlin: Urteil gegen Autofahrer bleibt bestehen
Bei Unfall getötete Elfjährige in Berlin: Urteil gegen Autofahrer bleibt bestehen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Mehr als zwei Jahre dem Tod eines elfjährigen Mädchens bei einem Unfall in Berlin-Marzahn ist das Urteil gegen einen 62-jährigen Autofahrer bestätigt worden. Das Landgericht verwarf am Dienstag die Berufungen von Anklage und Verteidigung. Damit bleibt es bei der vom Amtsgericht Berlin im Oktober verhängten neunmonatigen Bewährungsstrafe für den Mann.

Textgröße ändern:

Der Mann erfasste das Kind im April 2022 mit seinem Auto auf der Landsberger Allee. Es erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb wenige Tage später im Krankenhaus. Mehrere Zeugen, darunter die Mutter der Elfjährigen, sagten in dem Berufungsprozess aus, dass die Ampel für den Autofahrer rot gezeigt habe. Ein Sachverständiger sagte aus, dass der 62-Jährige mit mindestens 65 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sei und die Ampel für ihn bereits seit 24 Sekunden rot gezeigt habe, als er die Kreuzung überquert habe.

Der Angeklagte habe grob fahrlässig gehandelt, weil er rücksichtslos über eine rote Ampel gerauscht sei, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Farivar Meemar in ihrer Begründung. Anhaltspunkte für einen Vorsatz könne sie aber nicht erkennen. Von diesem ging der Vater des getöteten Mädchens aus, der als Nebenkläger auftrat.

"Das ist weit entfernt von Raserfällen", sagte die Richterin. Stattdessen habe es sich um Augenblicksversagen gehandelt, das jeden treffen könne. Gleichwohl sei der Schmerz der Eltern kaum nachvollziehbar, und es sei verständlich, dass hier extremste Emotionen im Spiel seien, sagte Meemar.

Der Anklagte sagte in einer von seiner Anwältin zu Beginn des Prozesses verlesenen Erklärung, dass er der Überzeugung gewesen sei, dass die Ampel grün gezeigt habe. Er sei mit seinem Enkel unterwegs gewesen, habe keine Eile gehabt. "Ich bin kein Raser." Es vergehe kein Tag, an dem er sich nicht frage, wie das habe passieren können.

Seinen Führerschein hatte der Angeklagte direkt nach dem Unfall abgeben müssen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem das nun gesprochene Urteil rechtskräftig wird, beginnt eine sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf der Verurteilte einen neuen Führerschein beantragen kann.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: