Pallade Veneta - Handys versehentlich zu billig verkauft: Gratis-Beilage wird Händler zum Verhängnis

Handys versehentlich zu billig verkauft: Gratis-Beilage wird Händler zum Verhängnis


Handys versehentlich zu billig verkauft: Gratis-Beilage wird Händler zum Verhängnis
Handys versehentlich zu billig verkauft: Gratis-Beilage wird Händler zum Verhängnis / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Da er Kopfhörer als Gratisbeilage anpries und versandte, muss ein Onlinehändler einem Kunden neun versehentlich viel zu billig ausgezeichnete Smartphones zu dem niedrigen Preis verkaufen. Der Versand der Kopfhörer gilt als Abschluss des Kaufvertrags, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag erklärte. Der Kläger kann also verlangen, dass ihm neun Handys zu je 92 Euro statt der unverbindlichen Preisempfehlung von 1099 Euro geschickt werden.

Textgröße ändern:

Der Händler hatte einen Preisfehler gemacht und die Smartphones im Internet so preiswert angeboten. Außerdem sollten zwei Kopfhörer als Beilage gratis dazu geliefert werden. Der Kläger bestellte bei insgesamt drei Bestellungen neun Handys und vier Kopfhörer und bezahlte sofort.

Noch am selben Tag wurde der Preis auf 928 Euro hochgesetzt. Zwei Tage später versandte der Händler die Kopfhörer und teilte dies dem Kläger per Mail mit. Weitere zwei Wochen später wurde die Bestellung wegen eines gravierenden Preisfehlers storniert. Daraufhin zog der Kläger vor Gericht.

Das Landgericht Frankfurt gab ihm recht, das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun in einem sogenannten Hinweisbeschluss. Das ist noch kein Urteil, sondern ein Hinweis des Gerichts auf seine Rechtsauffassung. In dem Frankfurter Fall zog der Onlinehändler danach seine Berufung zurück.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist der Klick auf den Button "Jetzt kaufen" ein bindendes Angebot des Kunden über den Kaufvertrag. Der Händler hat es damit noch nicht angenommen - ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt versandt wird und es eine Versandbestätigung gibt.

Das Oberlandesgericht erklärte, dass der Händler mit der Übersendung der kostenlosen Kopfhörer auch den Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrags über die Smartphones angenommen habe. Denn der Kauf eines solchen Smartphones sei Voraussetzung für die Zusendung eines Gratis-Kopfhörers gewesen.

Der Kläger habe die Versandbestätigung für die Kopfhörer so verstehen dürfen, dass damit auch die Kaufverträge über die Smartphones bestätigt würden. Es seien also Kaufverträge über insgesamt neun Handys zustande gekommen.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: