Pallade Veneta - Wegen Vergewaltigung verurteilter flüchtiger Häftling in Berlin gefasst

Wegen Vergewaltigung verurteilter flüchtiger Häftling in Berlin gefasst


Wegen Vergewaltigung verurteilter flüchtiger Häftling in Berlin gefasst
Wegen Vergewaltigung verurteilter flüchtiger Häftling in Berlin gefasst / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Eine knappe Woche nach seiner Flucht ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Häftling aus der Berliner Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel wieder hinter Gittern. Der flüchtige Insasse sei am Freitag in Berlin gefasst worden, teilte die Senatsjustizverwaltung der Bundeshauptstadt mit. Der 57-Jährige war am Samstag bei einem begleiteten Besuch seiner Mutter in Neukölln geflohen.

Textgröße ändern:

"Ich bin erleichtert und froh, dass der entlaufene Insasse heute gefasst werden konnte", erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). "Jede Minute auf freiem Fuß ist eine Minute zu viel."

Der Mann hatte während des von Beamten begleiteten Besuchs am Samstag die Toilette aufgesucht und offenbar einen unbeobachteten Augenblick genutzt, um diese zu verlassen und durch die Wohnungstür zu verschwinden. Laut Justizverwaltung war er zuvor bereits 42 Mal zu sogenannten Ausführungen aus sozialen Gründen begleitet worden. Diese liefen alle ohne Beanstandung ab.

Der Mann ist wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und seit 2015 in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel untergebracht. Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, um die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Nach ihrer Haftstrafe kommen sie dann nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder Abteilung.

Als Konsequenz aus dem Fall kündigte Badenberg bereits am Mittwoch an, die sogenannte soziale Ausführung von Gefangenen vorerst zu stoppen. Die Bedingungen von begleiteten Ausführungen würden überprüft und gegebenenfalls nachgebessert, fügte Badenberg am Freitag hinzu.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: