Pallade Veneta - Zweiter Mordprozess in Zusammenhang mit Hawala-Banking in Bochum begonnen

Zweiter Mordprozess in Zusammenhang mit Hawala-Banking in Bochum begonnen


Zweiter Mordprozess in Zusammenhang mit Hawala-Banking in Bochum begonnen
Zweiter Mordprozess in Zusammenhang mit Hawala-Banking in Bochum begonnen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Vor dem Landgericht Bochum hat am Montag ein zweiter Prozess um einen Mord von 2023 zur Verdeckung von Betrugstaten im Zusammenhang mit sogenanntem Hawala-Banking begonnen. Angeklagt ist ein 52-Jähriger, der den Mord an einen Kunden zusammen mit drei weiteren Beschuldigten mitbeschlossen haben soll. Auch er muss sich nun wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Das Opfer starb im September 2023 auf offener Straße vor dem Ladenlokal in Recklinghausen in Folge eines Messerangriffs.

Textgröße ändern:

Die drei weiteren Verdächtigen müssen sich bereits seit März in einem ersten Prozess verantworten. Sie sollen als mutmaßliche Hawala-Banker größere Geldbeträge ihrer Kunden nicht weitergeleitet, sondern einkassiert haben. Bei dem in Deutschland verbotenen Hawala-Finanzsystem wird anonym gegen eine Provision Geld ins Ausland transferiert.

Auch von dem späteren Todesopfer, einem 31-jährigen Syrer, hätten die Männer im Juli 2023 rund 600 Euro einbehalten haben. Als der 31-Jährige die Beschuldigten im September zur Rede gestellt habe, hätten sie ihn mit zwei Messern erstochen. Derzeit sind in dem ersten Prozess noch Verhandlungstage bis Mitte September festgesetzt.

Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, dass er den Mord zur Verdeckung der Betrugstaten mitbeschlossen habe. Er habe am Tattag versucht, den 31-Jährigen und einen Begleiter in das Ladenlokal zu locken, um dort den Mord zu ermöglichen. Da dies nicht gelungen sei, habe er sich vor dem Lokal so platziert, dass dem Opfer und seinem Begleiter der Blick auf die drei mutmaßlichen Angreifer verdeckt worden sei. Dadurch habe das Opfer nicht mit dem Angriff rechnen können. Der Prozess soll zunächst bis zum 10. Oktober laufen.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: